Aufschließungskosten in Österreich

Für einen Bauplatz mit 800 m² verlangt eine niederösterreichische Gemeinde mit 830 € Einheitssatz rund 29.300 € Aufschließungsabgabe, bevor der Bagger kommt. In Wien sind es für dieselbe Fläche und 20 m Straßenfront 1.913 €. Dazwischen liegen sieben andere Landesgesetze, und dazu kommen überall Kanal, Wasser und Strom.

Drei Rechnungen, ein Wort

„Aufgeschlossen" steht in fast jedem Inserat. Gemeint ist damit nur, dass Straße, Kanal, Wasser und Strom bis an die Grundstücksgrenze reichen. Bezahlt ist damit nichts. Was unter Aufschließungskosten läuft, sind in Wahrheit drei getrennte Rechnungen von drei verschiedenen Stellen.

Wie viel das in Summe ist, lässt sich nicht pauschal sagen, aber einordnen. Infina beziffert die gesamte Aufschließung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit 15.000 bis 25.000 €, an anderer Stelle desselben Ratgebers mit 20.000 bis 35.000 €. Beide Spannen passen, je nachdem, in welchem Bundesland der Bauplatz liegt. Der Baukostenindex von Statistik Austria ordnet die Leistungsgruppe „Aufschließung, Infrastruktur" bei Wohngebäuden bis zwei Wohneinheiten mit 3,03 % der Bauwerkskosten ein, das sind die Bauarbeiten am Grundstück ohne die Gemeindeabgaben.

29.345 €
Aufschließungsabgabe in NÖ für 800 m² bei 830 € Einheitssatz und Bauklassenkoeffizient 1,25
8.061 €
Verkehrsflächenbeitrag in OÖ für 800 m² mit dem Landes-Einheitssatz von 95 €/m²
293,63 €
Netzbereitstellungsentgelt je kW im Netzbereich Salzburg, der teuerste Wert Österreichs; Vorarlberg 167,00 €
3,03 %
Anteil der Aufschließung an den Bauwerkskosten eines Einfamilienhauses laut Baukostenindex 2025

Das Beispielhaus, mit dem hier überall gerechnet wird

Damit die Zahlen der neun Bundesländer vergleichbar bleiben, steht auf jeder Seite dasselbe Haus: ein Bauplatz mit 800 m² und 20 m Straßenfront, darauf ein Haus mit 120 m² Grundfläche, Erdgeschoß, Obergeschoß und Keller (je 120 m² Bruttogeschoßfläche), 180 m² Wohnnutzfläche, 1.200 m³ Baumasse, 680 m² unbebaute Fläche und ein Stromanschluss mit 4 kW. Wo eine Gemeinde ihren Satz veröffentlicht hat, steht ihr Name dabei; die Sätze der Nachbargemeinde können davon deutlich abweichen.

Was die Straße kostet: die Abgabe in allen neun Bundesländern

Jedes Land hat seine eigene Formel, und fast überall setzt die Gemeinde den entscheidenden Faktor selbst fest. Zwei Nachbargemeinden können deshalb um den Faktor zwei auseinanderliegen.

BundeslandAbgabe und RechtsgrundlageFormelBeispielhaus
Niederösterreich Aufschließungsabgabe, § 38 NÖ Bauordnung 2014. Fällig mit Bauplatzerklärung oder erster Baubewilligung. √Fläche × Bauklassenkoeffizient × Einheitssatz. Koeffizient 1,00 in Bauklasse I, je weitere Klasse +0,25, ohne Bebauungsplan mindestens 1,25. Einheitssatz je Gemeinde. 28,28 × 1,25 × 830 € = 29.345 €
Spanne der Gemeindesätze 550 bis 1.246 €: 19.445 bis 44.056 €
Oberösterreich Verkehrsflächenbeitrag, § 20 Oö. Bauordnung 1994, bei Baubewilligung. Unbebaute Baulandgrundstücke zahlen vorab einen Aufschließungsbeitrag nach § 25 Oö. ROG, um 60 % ermäßigt und später angerechnet. √Fläche × 3 m × Einheitssatz. Landes-Einheitssatz 95 €/m² seit 1.5.2023, Linz eigener Satz 84 €/m², indexiert. 28,28 × 3 × 95 € = 8.061 €
Linz: 7.128 €
Wien Anliegerbeitrag bei erstmaligem Anbau, § 51 Bauordnung für Wien. Zahlung ist Voraussetzung für die Baubewilligung. Frontlänge × anrechenbare Fahrbahnbreite (3 m in Bauklasse I bis 6 m in Bauklasse IV-VI) × Einheitssatz 31,89 €/m² (LGBl. 27/2011). 20 m × 3 m × 31,89 € = 1.913 €
Burgenland Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen, § 9 Bgld. Baugesetz 1997. Entsteht mit Fertigstellung der Straße, fällig einen Monat nach Bescheid. Berechnungslänge × Einheitssatz. Berechnungslänge ist die Grundstücksgrenze zur Straße oder die Seite des flächengleichen Quadrats, je nachdem, was kürzer ist. Einheitssatz maximal die halben Herstellungskosten je Laufmeter; Eisenstadt 190,58 € (Unterbau 80,55 + Decke 30,28 + Gehsteig 54,72 + Beleuchtung 25,03). 20 m × 190,58 € = 3.812 €
Straßenfront 20 m ist kürzer als √800; Satz Eisenstadt seit 2015
Steiermark Bauabgabe, § 15 Steiermärkisches Baugesetz, mit der Baubewilligung. Zweckgebunden für Verkehrsflächen, Entwässerung, Beleuchtung und Spielplätze. Einheitssatz × Bruttogeschoßfläche. Erdgeschoß voll, alle anderen Geschoße zur Hälfte. Einheitssatz 13,04 €/m² seit 1.1.2025 (LGBl. 23/2025); das Gesetz nennt 10 € und schreibt die Anpassung an den Baukostenindex vor. (120 + 60 + 60) × 13,04 € = 3.130 €
Tirol Erschließungsbeitrag, §§ 7-9 Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz. Fällig mit Rechtskraft der Baubewilligung. Bauplatzfläche × 150 % des Satzes + Baumasse in m³ × 70 % des Satzes. Der Satz ist ein Prozentsatz des Erschließungskostenfaktors, den das Land je Gemeinde festlegt: Tristach 2,54 %, Innsbruck 6,5 %, Hall 7 %. In einem 2020 vom Landesverwaltungsgericht entschiedenen Fall lag der Satz bei 4,03 €. 800 × 4,03 × 1,5 + 1.200 × 4,03 × 0,7 = 8.221 €
Kärnten Straßenbeitrag, § 23 Kärntner Straßengesetz 2017, nur für Straßen aus einem Bebauungs- oder Gestaltungsplan. Erst nach Fertigstellung der Straße, Stundung bis zur Baubewilligung möglich. Höchstens 40 % der Herstellungskosten inklusive Grunderwerb, geteilt durch die Quadratmeter aller aufgeschlossenen Grundstücke, mal eigene Fläche. Rechenannahme: Straße 600.000 €, 24.000 m² Bauland, dann 10 €/m². 10 €/m² × 800 m² = 8.000 €
Annahme, je Straßenprojekt
Salzburg Straßenkosten nach § 16 Bebauungsgrundlagengesetz, bei der Bauplatzerklärung für eine noch nicht ausgebaute Straße. Dazu Beiträge zu Gehsteig (§ 6) und Straßenbeleuchtung nach dem Anliegerleistungsgesetz, wenn sie neu errichtet werden. Straße: Unterbau ganz, Decke und Entwässerung zur Hälfte, für die anteilige Straßenfläche vor dem Bauplatz; Stadt Salzburg 105,34 €/m² (Straßenpreisverordnung 2024). Gehsteig: halber Laufmeterpreis × Seitenlänge des flächengleichen Quadrats; Stadt Salzburg 678 € je Laufmeter für ab 1.5.2024 hergestellte Gehsteige. 28,28 × 678 € × 0,5 = 9.588 €
nur Gehsteig, Stadt Salzburg; die Straße hängt an der Fläche vor dem Bauplatz
Vorarlberg Keine Landesabgabe für die Straße. Die Aufschließung läuft über das Kanalisationsgesetz (LGBl. 34/2018) mit Anschluss- und Ergänzungsbeitrag. Was die Gemeinde für den Straßenbau verlangt, steht im Bescheid oder im Kaufvertrag. keine Straßenabgabe

Quellen: § 38 NÖ BO 2014 (RIS, Fassung 1.3.2026) · Anliegerleistungsgesetz Salzburg (RIS) · Straßenpreisverordnung 2024 der Stadt Salzburg (PDF) · Stadt Salzburg, Ausbaukosten · Verordnung Traiskirchen (10.9.2025, PDF) · LVwG NÖ, LVwG-AV-639/001-2026 (PDF) · Merkblatt Aufschließungsbeiträge, Land OÖ (September 2026) · Verordnung der Stadt Linz zum Einheitssatz · LGBl. für Wien 27/2011 · Verordnung Eisenstadt 16.12.2014 · TVAG, LGBl. für Tirol 24/2011 · Verordnung Tristach ab 1.1.2026 · LVwG Tirol, 16.10.2020 · Verordnung Anpassung der Bauabgabe, LGBl. Steiermark 23/2025 · § 23 K-StrG 2017 · Salzburger Anliegerleistungsgesetz · Amtsblatt Stadt Salzburg 85/2024. Stand Oktober 2026.

Warum Niederösterreich so weit oben liegt

Der Einheitssatz ist dort die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten je Laufmeter für eine 3 m breite Fahrbahnhälfte, einen 1,25 m breiten Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung. Diese Kosten sind in den letzten Jahren mit dem Straßenbau gestiegen, und die Gemeinden ziehen nach: Großweikersdorf im Bezirk Tulln hat den Satz im Herbst 2025 von 580 auf 830 € angehoben. Für den 800-m²-Bauplatz macht das 20.506 statt 29.345 €, ein Unterschied von fast 9.000 € durch einen einzigen Gemeinderatsbeschluss. Dass die Formel in der Praxis so angewendet wird, zeigt ein Bescheid einer niederösterreichischen Marktgemeinde vom November 2025: 550 € Einheitssatz, Koeffizient 1,25, vorgeschrieben wurden 16.712,21 € (Landesverwaltungsgericht NÖ, Erkenntnis vom 2. Juni 2026).

Der zweite Hebel ist der Bauklassenkoeffizient. Liegt der Bauplatz in Bauklasse I, rechnet die Gemeinde mit 1,00; fehlt ein Bebauungsplan, gilt mindestens 1,25. Dieselben 800 m² kosten bei 830 € Einheitssatz also 23.476 € oder 29.345 €, je nachdem, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan erlassen hat.

Entlastung gibt es an zwei Stellen. Eine nach dem NÖ Raumordnungsgesetz bezahlte Standortabgabe wird auf die Aufschließungsabgabe angerechnet, ebenso frühere Leistungen für Fahrbahn, Gehsteig oder Beleuchtung, die mit der Gemeinde vereinbart waren. Und wer schon Vorauszahlungen geleistet hat (die Gemeinde darf 20 bis 80 % vorab verlangen, wenn eine neue Gemeindestraße geplant ist), bekommt diese prozentuell abgezogen.

Oberösterreich kassiert zweimal, rechnet aber gegen

Wer in Oberösterreich ein unbebautes Baulandgrundstück besitzt, zahlt bereits ab der Widmung einen Aufschließungsbeitrag, sobald Kanal oder Wasserleitung innerhalb von 50 m liegen oder eine Gemeindestraße angrenzt: 1,45 €/m² für den Kanal, 0,73 €/m² für das Wasser und für die Straße den Verkehrsflächenbeitrag abzüglich 60 %. Die Stadt Wels rechnet das für 1.000 m² vor: 31,62 m × 3 m × 95 € ergibt 9.011,70 €, davon bleiben nach der Ermäßigung 3.604,68 €, zahlbar in fünf Jahresraten. Beim späteren Bau werden diese Vorauszahlungen wertgesichert auf die echten Anschlussgebühren angerechnet. Ab dem fünften Jahr kommt für unbebaute Grundstücke ein jährlicher Erhaltungsbeitrag dazu, 33 Cent/m² für den Kanal und 15 Cent/m² für das Wasser, den die Gemeinde verdoppeln darf.

Steiermark und Salzburg gehen Sonderwege

Die Steiermark hat keine Abgabe, die am Grundstück hängt. Die Bauabgabe nach § 15 Baugesetz wird mit der Baubewilligung nach der Bruttogeschoßfläche berechnet, Erdgeschoß voll und alle anderen Geschoße zur Hälfte. Im Gesetz stehen 10 € je m² samt Anpassung an den Baukostenindex; die Landesregierung hat den Einheitssatz mit Verordnung LGBl. 23/2025 ab 1. Jänner 2025 auf 13,04 € angehoben. Ein Bungalow ohne Keller zahlt also weniger als das zweigeschoßige Beispielhaus, obwohl beide dieselbe Straße nutzen. Wird nicht gebaut, bleibt die Abgabe als Guthaben für eine spätere Bewilligung auf demselben Grundstück stehen. Die Einnahmen sind zweckgebunden für Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung, Grundübernahmen ins öffentliche Gut sowie Spielplätze und Grünflächen.

Salzburg teilt die Straße auf zwei Gesetze auf. Für die Fahrbahn gilt § 16 Bebauungsgrundlagengesetz: Wird ein Grundstück an einer noch nicht ausgebauten Straße zum Bauplatz erklärt, ersetzt der Eigentümer der Gemeinde die Kosten des Unterbaus ganz und die der Straßendecke und Entwässerung zur Hälfte, für den Straßenteil, den er nach § 15 abzutreten hätte. Die Stadt Salzburg setzt dafür seit Juli 2024 105,34 € je m² an, 55,27 € je m², wenn der Eigentümer den Unterbau selbst herstellt. Gehsteig und Beleuchtung regelt das Anliegerleistungsgesetz mit einem vom Gemeinderat festgesetzten Durchschnittspreis je Laufmeter, aber nur, wenn sie neu errichtet werden. In der Stadt Salzburg kostet der durchschnittliche Gehsteig seit Mai 2024 678 € je Laufmeter, davon trägt der Anrainer die Hälfte, bei beidseitigen Gehsteigen jeder ein Viertel. Wer an einer fertigen Straße mit bestehendem Gehsteig baut, zahlt dafür nichts mehr.

Der Satz Ihrer Gemeinde: wer ihn festsetzt und wie weit er streut

Die Formel steht im Landesgesetz, den Betrag bestimmt in sechs von neun Bundesländern die Gemeinde. Nur in Oberösterreich, Wien und der Steiermark gilt ein landesweiter Satz. Überall sonst kann die Nachbargemeinde für denselben Bauplatz das Doppelte verlangen, und ein Landesdurchschnitt sagt über den eigenen Bescheid wenig aus.

BundeslandWer den Satz festsetztBelegte Sätze
NiederösterreichGemeinderat per Verordnung, Einheitssatz je Laufmeter550 € in Hofamt Priel (ab 1.1.2026) bis 1.246,10 € in Traiskirchen (ab 1.10.2025)
OberösterreichLand, nur Linz mit eigenem Satz95 €/m² landesweit, Linz 84 €/m²
WienLandesgesetz31,89 €/m² Fahrbahnfläche
SteiermarkLandesregierung per Verordnung13,04 € je m² Bruttogeschoßfläche (ab 1.1.2025)
BurgenlandGemeinde, höchstens die halben Herstellungskosten je LaufmeterEisenstadt 190,58 € je Laufmeter
TirolLand legt den Erschließungskostenfaktor je Gemeinde fest, die Gemeinde den Prozentsatz davonTristach 2,54 %, Innsbruck 6,5 %, Hall 7 %
Kärntenje Straßenprojekt nach den tatsächlichen Kostenhöchstens 40 % der Herstellungskosten samt Grunderwerb
SalzburgGemeinderat, getrennt für Straße, Gehsteig und BeleuchtungStadt Salzburg: Straße 105,34 €/m² (ab Juli 2024), Gehsteig 678 € je Laufmeter (ab Mai 2024)
Vorarlbergkeine Landesabgabe für die StraßeStraßenkosten nur laut Bescheid oder Kaufvertrag; Kanal nach dem Kanalisationsgesetz

Niederösterreich: derselbe Bauplatz in sechs Gemeinden

Wie stark die Gemeinde den Betrag bestimmt, zeigt Niederösterreich am deutlichsten. Für 800 m² Bauland, also 28,28 m Berechnungslänge:

GemeindeEinheitssatzBauklasse I (1,00)ohne Bebauungsplan (1,25)
Hofamt Priel, ab 1.1.2026550 €15.556 €19.445 €
Kirchschlag in der Buckligen Welt, ab 1.1.2024600 €16.971 €21.213 €
Zwettl, Beschluss 4.11.2025650 €18.385 €22.981 €
Großweikersdorf, Herbst 2025830 €23.476 €29.345 €
Bad Vöslau, Stand 1.1.2026960 €27.153 €33.941 €
Traiskirchen, ab 1.10.20251.246,10 €35.245 €44.056 €

Quellen: Hofamt Priel · Kirchschlag in der Buckligen Welt · Zwettl · NÖN zu Großweikersdorf · Bad Vöslau · Verordnung Traiskirchen (PDF). Formel nach § 38 NÖ Bauordnung 2014.

Dass diese Größenordnung in der Praxis vorgeschrieben wird, zeigt Bad Vöslau mit einem eigenen Rechenbeispiel: 550 m² in Bauklasse I und II ergeben 23,45 × 1,25 × 960 € = 28.140 €. Den Satz Ihrer Gemeinde finden Sie meist auf deren Website unter Abgaben oder Gebühren; sonst nennt ihn das Bauamt. Eine bereits bezahlte Aufschließungsabgabe ist in Niederösterreich im Grundbuch angemerkt.

Kanal und Wasser: die zweite Rechnung richtet sich nach dem Haus

Hier zählt nicht das Grundstück, sondern das Gebäude: Bruttogeschoßfläche in der Steiermark, Baumasse in Tirol, Bewertungseinheiten in Kärnten und Vorarlberg, eine Berechnungsfläche aus bebauter und unbebauter Fläche in Niederösterreich und im Burgenland. Für das Beispielhaus ergibt das in den Gemeinden mit veröffentlichten Sätzen:

PostenRechenwegBeispielhaus
Kanaleinmündungsabgabe NÖ
§ 3 NÖ Kanalgesetz 1977
Berechnungsfläche = halbe bebaute Fläche × (angeschlossene Geschoße + 1) + 15 % der unbebauten Fläche, die nach § 1a mit 500 m² gedeckelt ist, mal Einheitssatz. Laab im Walde 26 € (2026), Hollabrunn 29 € (ab 2027). Gerechnet mit zwei angeschlossenen Geschoßen; ein Keller mit Abfluss zählt als drittes. (60 × 3 + 75) × 26 € = 6.630 €
Wasseranschlussabgabe NÖ
§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978
Gleiche Berechnungsfläche mit demselben Deckel von 500 m². Einheitssatz höchstens 5 % der Baukosten je Laufmeter Leitung, Hadersdorf-Kammern 7,70 €/m² (2025). (180 + 75) × 7,70 € = 1.964 €
Kanalanschlussgebühr OÖ
Gemeindeverordnung
Geschoßflächen der Wohnräume × Satz, Keller und Dach nur bei Wohnnutzung. Hofkirchen im Traunkreis und Neuhofen an der Krems: 29,67 €/m², mindestens 4.450 € (2026). 240 × 29,67 € = 7.121 €
Wasseranschlussgebühr OÖ
Gemeindeverordnung, Landesmindestsatz
Meist nach bebauter Fläche. Das Land schreibt ab 1.1.2026 eine Mindestanschlussgebühr von 2.668 € netto vor. ab 2.668 € netto
Kanaleinmündungsgebühr Wien
§ 8 Kanaleinmündungsgebührengesetz
Frontgebühr (halbe Frontlänge × Einheitssatz) plus Flächengebühr (halbe bebaute Fläche × Bebauungsfaktor × Einheitssatz). Einheitssatz 52,69 € seit 2002, Bebauungsfaktor 0,08 in Bauklasse I und II bei offener Bauweise, 0,05 im Gartensiedlungsgebiet. 10 × 52,69 + 60 × 0,08 × 52,69 = 780 €
Wasser-Anschlussabgabe Wien
§ 6a Wiener Wasserversorgungsgesetz
Kennzahl nach Innendurchmesser der Anschlussleitung (7 bis 42 mm, 17 bis 53 mm) × Einheitssatz, der 30 % der Kosten eines Laufmeters Versorgungsleitung DN 100 entspricht. Dazu die Herstellung der Anschlussleitung nach § 8. Kennzahl 7 × Einheitssatz
Kanalanschlussbeitrag Burgenland
§ 5 Kanalabgabegesetz 1984
Berechnungsfläche = bebaute Fläche × 0,5 + Wohnnutzfläche × 1,0 (Garagen und Lagerräume × 0,5), mal Beitragssatz plus 10 % USt. Müllendorf: 9 €/m² (ab 1.1.2026). (60 + 180) × 9 € + 10 % = 2.376 €
Kanalisationsbeitrag Steiermark
§ 4 Kanalabgabengesetz 1955
Einheitssatz × Bruttogeschoßfläche, Keller und Dachgeschoß zur Hälfte. St. Andrä-Höch: 12,72 €/m² (2026). (120 + 120 + 60) × 12,72 € = 3.816 €
Wasser Steiermark
Gemeindeverordnung
Wasserleitungsbeitrag je m² plus Anschlussgebühr. Feldbach: 7,70 €/m² und Herstellung nach Aufwand (2026). St. Andrä-Höch: pauschal 5.268,89 € je Einfamilienhaus (2026). St. Andrä-Höch 5.269 €
Kanalanschlussgebühr Tirol
Gemeindeverordnung nach FAG 2024
Baumasse in m³ nach § 2 Abs. 5 TVAG × Satz. Oetz: 7,18 €/m³ (2026), Brixlegg 6,70 €/m³. 1.200 × 7,18 € = 8.616 €
Wasseranschlussgebühr Tirol
Gemeindeverordnung
Ebenfalls nach Baumasse. Wattens: 1,64 €/m³; andere Gemeinden zwischen 1,65 und 4,35 €/m³, teils mit Mindestgebühr 2.410 €. 1.200 × 1,64 € = 1.968 €
Kanalanschlussbeitrag Kärnten
§§ 13-14 und Anlage II Gemeindekanalisationsgesetz
Bewertungseinheiten: 0,01 je m² Wohnnutzfläche + 0,035 je Garagenstellplatz + 0,005 je m² entwässerter befestigter Fläche, mindestens aber die Grundeinheit 1 je Anschluss, auf die diese Ansätze angerechnet werden; mal Beitragssatz der Gemeinde, höchstens 3.500 €. Ruden: 2.900 € inkl. USt (ab 1.4.2026). 180 × 0,01 = 1,8 × 2.900 € = 5.220 €
Hauptkanal und Hauskanal Stadt Salzburg
§ 11 Anliegerleistungsgesetz, gilt nur in der Landeshauptstadt (§ 15)
Ein Viertel des Durchschnittspreises je Laufmeter × Längenausdehnung (bei 1.200 m² die Quadratseite von 34,64 m, sonst im Verhältnis der Flächen) plus Durchschnittspreis des Hauskanalanschlusses. Stadt Salzburg: 1.965,26 € und 2.859,37 € inkl. USt (ab 1.11.2025). 23,09 × 1.965,26 × 0,25 + 2.859 = 14.205 €
Kanalanschlussbeitrag Vorarlberg
Kanalisationsgesetz, Kanalgebührenordnung Hard 2024
Bewertungseinheit = 29 % der Geschoßfläche (mindestens 100 m²) + 20 % der bebauten Fläche + 10 % der befestigten Flächen, mal Beitragssatz: 12 % der Kosten eines Laufmeters Kanal DN 400 in 3 m Tiefe, jährlich mit dem Baukostenindex angepasst. (87 + 24 + 5) = 116 Einheiten × Satz

Quellen: Kanalabgabenordnung Laab im Walde (9.12.2025) · Kanalabgabenordnung Hollabrunn (ab 1.1.2027) · Wasserabgabenordnung Hadersdorf-Kammern 2025 · Kanalgebührenordnung Hofkirchen im Traunkreis (RIS, 15.12.2025) · Land OÖ, Wasserleitungsanschlussgebühren · § 8 Wiener Kanaleinmündungsgebührengesetz · § 6a Wiener Wasserversorgungsgesetz · § 5 Bgld. Kanalabgabegesetz · Verordnung Müllendorf 11.12.2025 · Kanalabgabenordnung St. Andrä-Höch 2026 · Wassergebührenordnung St. Andrä-Höch 2026 · Stadtgemeinde Feldbach, Wassergebühren 2026 · Kanalbenützungsgebührenverordnung Oetz (18.12.2025) · Wasserbenützungsgebührenverordnung Wattens · Anlage II K-GKG · Verordnung Ruden 2026 · Amtsblatt Stadt Salzburg 81/2025 · Kanalgebührenordnung Hard 2024.

Warum der Kanal in der Stadt Salzburg und in Tirol so viel kostet

In der Landeshauptstadt Salzburg tragen die Anrainer ein Viertel der Hauptkanalkosten, unabhängig davon, ob sie angeschlossen sind: Bei 1.965 € je Laufmeter kommen für den 800-m²-Bauplatz 11.346 € zusammen, bevor der Hauskanalanschluss mit 2.859 € dazukommt. Diese Regel des Anliegerleistungsgesetzes gilt nur in der Stadt; die übrigen Salzburger Gemeinden heben den Kanalbeitrag nach ihrer eigenen Gebührenordnung ein. In Tirol hängt der Kanal an der Baumasse, deshalb zahlt ein Haus mit Keller und hohem Dachstuhl spürbar mehr als ein flacher Bungalow: Bei 7,18 € je Kubikmeter in Oetz kostet jeder zusätzliche Meter Firsthöhe auf 120 m² Grundfläche rund 860 € nur für den Kanal.

Niederösterreich rechnet die unbebaute Fläche mit: 15 % des Gartens zählen zur Berechnungsfläche, bei Kanal und Wasser gedeckelt mit 500 m². Ein Bauplatz mit 500 m² Garten zahlt dort mehr als ein kleiner Bauplatz mit demselben Haus, darüber hinaus wird es nicht teurer. Und Kärnten verlangt mindestens eine Grundeinheit je Anschluss, in Ruden 2.900 €; erst ab 100 m² Wohnnutzfläche steigt der Beitrag mit jedem weiteren Quadratmeter um 29 €.

Stromanschluss: ein Entgelt steht im Gesetz, das andere im Angebot

Beim Stromanschluss verwechseln viele das Netzzutrittsentgelt mit dem Netzbereitstellungsentgelt. Das Netzzutrittsentgelt deckt die Herstellung des Anschlusses selbst, also Kabel und Montage vom Netz bis zum Zählerkasten, und wird vom Netzbetreiber entweder nach Aufwand oder als Pauschale verrechnet. Das Netzbereitstellungsentgelt kauft Ihnen das Recht, eine bestimmte Leistung aus dem Netz zu beziehen. Es ist kein Verhandlungsgegenstand: § 7 der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 legt es je Netzbereich und Netzebene in Euro pro Kilowatt fest. Für ein Haus gilt Netzebene 7, und die Spanne ist größer, als man erwartet.

Balkendiagramm: Netzbereitstellungsentgelt Strom je kW in Netzebene 7 für 14 Netzbereiche, von 293,63 € in Salzburg bis 166,74 € im Kleinwalsertal Balkendiagramm: Netzbereitstellungsentgelt Strom je kW in Netzebene 7 für 14 Netzbereiche, von 293,63 € in Salzburg bis 166,74 € im Kleinwalsertal
Netzbereich€ je kW4 kW netto8 kW netto
Salzburg293,631.174,52 €2.349,04 €
Klagenfurt265,331.061,32 €2.122,64 €
Kärnten239,15956,60 €1.913,20 €
Burgenland238,00952,00 €1.904,00 €
Wien235,47941,88 €1.883,76 €
Linz226,63906,52 €1.813,04 €
Niederösterreich210,65842,60 €1.685,20 €
Oberösterreich208,00832,00 €1.664,00 €
Graz202,40809,60 €1.619,20 €
Steiermark198,90795,60 €1.591,20 €
Tirol193,00772,00 €1.544,00 €
Innsbruck176,42705,68 €1.411,36 €
Vorarlberg167,00668,00 €1.336,00 €
Kleinwalsertal166,74666,96 €1.333,92 €

Quelle: § 7 SNE-V 2018 (BGBl. II 398/2017), Netzebene 7. Dieselben Werte stehen 2026 in den Preisblättern von Energie Klagenfurt (265,33 €), Netz NÖ (210,65 €) und Stadtwerke Wörgl (193,00 €). Plus 20 % Umsatzsteuer.

Die Mindestleistung für einen Haushalt liegt bei den meisten Netzbetreibern bei 4 kW, das entspricht laut Energie Klagenfurt einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh. Wer eine Wärmepumpe und eine Wallbox betreibt, braucht oft 8 bis 12 kW und zahlt das Entgelt entsprechend öfter. Nachträglich mehr Leistung zu kaufen ist möglich, aber jedes Kilowatt kostet dann wieder den vollen Satz.

Beim Netzzutrittsentgelt dagegen entscheidet der Netzbetreiber, und die Unterschiede sind groß. Energie Klagenfurt verrechnet 2026 pauschal 2.542,45 € netto für Anschlüsse bis 100 kW, nach 1.260,48 € im Jahr 2024, also mehr als eine Verdoppelung in zwei Jahren; die Stadtwerke Wörgl nennen 1.380 € für Netzebene 7. Wo der Betreiber nach Aufwand abrechnet, zählen Kabellänge, Straßenquerung und Oberflächenwiederherstellung. Fragen Sie das Angebot schriftlich an, bevor der Rohbau steht, und lassen Sie den Zählerkasten gleich an der Grundstücksgrenze setzen: Dann dient derselbe Anschluss als Baustrom, und die Miete für einen eigenen Baustromverteiler entfällt.

Gas, Fernwärme und Glasfaser

Ein Gasanschluss kostet laut Infina ab 1.500 €. Für neue Einfamilienhäuser ist er allerdings zur Ausnahme geworden, weil die Wohnbauförderungen der Länder fossile Heizungen nicht mehr fördern und die Netzentgelte für Gas 2026 kräftig gestiegen sind, in Niederösterreich um rund 30 %.

Fernwärme ist nur in bestehenden Versorgungsgebieten eine Option. Das Land Oberösterreich beziffert die Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus, also Anschlusspauschale des Betreibers, Übergabestation und Einbindung in die Heizung, mit 15.000 bis 30.000 €; die Anschlusspauschale hängt von Leitungslänge und Anschlussleistung ab, und der Graben vom Netz zum Haus muss rund einen Meter tief sein. Dafür entfällt der eigene Heizkessel samt Kamin.

Bei Glasfaser entscheidet der Zeitpunkt. Die Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft verlangt für den Hausanschluss während der Bestellphase eines Ausbauprojekts 299 € statt 1.000 €, danach mindestens 599 € (Stand ihres Kundenmagazins vom März 2024); dafür verlegt sie das Leerrohr bis ins Haus, setzt den Hausanschlusskasten und zieht 30 m Innenkabel ein. Ein vorhandenes Leerrohr mit 7 mm Innendurchmesser in mindestens 30 cm Tiefe kann sie verwenden. Wer beim Aushub für Strom und Wasser gleich ein Leerrohr für Glasfaser mitverlegt, spart später die zweite Grabung.

Alles zusammen: das Beispielhaus in neun Bundesländern

Dieselben 800 m², dasselbe Haus, dieselben 4 kW. Jede Zeile rechnet mit den Sätzen einzelner Beispielgemeinden und beschreibt nicht das Bundesland: Schon innerhalb Niederösterreichs liegt allein die Straßenabgabe für diesen Bauplatz zwischen 15.556 und 44.056 €. Die Tabelle addiert nur, was mit einem veröffentlichten Satz belegt ist; wo eine Gemeinde oder ein Land keinen Satz veröffentlicht, bleibt die Zelle offen, und die Summe ist eine Untergrenze, kein Ranking der Länder. Das Netzzutrittsentgelt, die Hausanschlussleitungen und der Tiefbau am eigenen Grundstück kommen überall dazu.

BundeslandStraßeKanalWasserNetzbereitstellung 4 kW inkl. 20 % UStSumme der belegten Posten
Niederösterreich
Sätze dreier Gemeinden: Großweikersdorf, Laab im Walde, Hadersdorf-Kammern
29.345 €6.630 €1.964 €1.011 €38.950 €
Salzburg
Stadt Salzburg; Fahrbahn nach Fläche, Wasser nicht veröffentlicht
9.588 €
nur Gehsteig
14.205 €offen1.409 €25.202 € + Fahrbahn + Wasser
Tirol
Satz 4,03 €, Oetz, Wattens
8.221 €8.616 €1.968 €926 €19.731 €
Oberösterreich
Landessatz, Hofkirchen, Mindestgebühr Wasser
8.061 €7.121 €2.935 €
Mindestgebühr inkl. 10 % USt
998 €19.115 €
Steiermark
Bauabgabe 13,04 €, St. Andrä-Höch
3.130 €3.816 €5.269 €955 €13.170 €
Kärnten
Ruden; Straße je Projekt, Wasser nach Bewertungseinheiten
offen5.220 €offen1.148 €6.368 € + Straße + Wasser
Burgenland
Eisenstadt, Müllendorf; Wasser nicht veröffentlicht
3.812 €2.376 €offen1.142 €7.330 € + Wasser
Wien
Bauklasse I, offene Bauweise; Wasser nach Kennzahl
1.913 €780 €offen1.130 €3.823 € + Wasser
Vorarlberg
keine Straßenabgabe; Kanal nach Bewertungseinheiten
keine116 Einheiten × Satzoffen802 €802 € + Kanal + Wasser

Beispielhaus: 800 m² Bauplatz, 20 m Front, 120 m² Grundfläche, drei Geschoße zu je 120 m² Bruttogeschoßfläche, 180 m² Wohnnutzfläche, 1.200 m³ Baumasse, 4 kW; Sätze und Quellen wie in den Tabellen zu Straße und Kanal, Stand Oktober 2026. Jede Zeile kombiniert die veröffentlichten Sätze mehrerer Gemeinden desselben Bundeslandes und beschreibt keinen bestimmten Ort. Umsatzsteuer: Straßenabgaben und Bauabgabe sind abgabenfrei; die Kanalbeiträge von Müllendorf, Ruden und der Stadt Salzburg sowie die Wassergebühr von St. Andrä-Höch verstehen sich inkl. 10 % USt, die Mindestgebühr des Landes OÖ ist mit 10 % aufgeschlagen; bei Laab im Walde, Hadersdorf-Kammern, Hofkirchen, Oetz und Wattens nennt die Verordnung den Steuerstatus nicht. Netzbereitstellung mit 20 % USt.

Drei Dinge fallen auf. Erstens: Niederösterreich ist nicht wegen Kanal oder Wasser teuer, sondern wegen der Straße; die Aufschließungsabgabe macht in der Beispielrechnung drei Viertel der Summe aus, und wie hoch sie ausfällt, entscheidet der Einheitssatz der Gemeinde. Zweitens: Wien und das Burgenland sind bei den Gemeindeabgaben günstig, verlangen aber bei Wasser und Netzzutritt nach Aufwand, was die Tabelle nicht zeigt. Drittens: In der Stadt Salzburg, in Tirol und in Kärnten steckt viel Geld im Kanal, weil die Beiträge an Hauptkanal, Baumasse oder Bewertungseinheiten hängen und nicht am Grundstück. Wer dort kompakt und ohne Keller baut, spart bei der Aufschließung mehr als anderswo.

Wann das Geld fällig wird, vom Kaufvertrag bis zum Zähler

Der häufigste Fehler ist, die Abgabe im Grundstückspreis zu vermuten. Sie ist fast nie drin. Abgabenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Vorschreibung Eigentümer ist, und vorgeschrieben wird meist erst, wenn Sie bauen. In der Reihenfolge, in der die Rechnungen kommen:

  1. Vor dem Kauf: Auskunft der GemeindeWas für die Parzelle schon vorgeschrieben und bezahlt wurde, weiß nur das Bauamt. In Niederösterreich meldet die Gemeinde die entrichtete Aufschließungsabgabe dem Grundbuchsgericht, das sie im Grundbuch anmerkt; ein aktueller Grundbuchsauszug zeigt es also. Für Kanal und Wasser gilt das nicht. In Oberösterreich werden bereits gezahlte Aufschließungsbeiträge wertgesichert angerechnet, der Bescheid des Vorbesitzers gehört deshalb zu den Kaufunterlagen.
  2. Kaufvertrag: die KlauselWas noch offen ist, gehört als Klausel in den Kaufvertrag, sonst zahlt der Käufer. Übernimmt der Käufer ausdrücklich Aufschließungskosten des Verkäufers, erhöht das die Grunderwerbsteuer.
  3. Bauplatzerklärung und Baubewilligung: die StraßenabgabeNiederösterreich schreibt mit der Bauplatzerklärung oder der ersten Baubewilligung vor; die Gemeinde kann für Grundstücke an einer nach 1997 gebauten Gemeindestraße 20 bis 80 % Vorauszahlung verlangen, bei Neubau aber nicht vor Baubeginn fällig stellen. Wien verlangt den Anliegerbeitrag vor der Baubewilligung, Ratenzahlung ist möglich, die erste Rate vor der Bewilligung. Tirol stellt mit Rechtskraft der Baubewilligung fällig, bei anzeigepflichtigen Vorhaben mit dem erlaubten Baubeginn; die Steiermark die Bauabgabe mit der Baubewilligung. Oberösterreich hat für unbebaute Grundstücke schon ab Widmung kassiert, in fünf Jahresraten, und rechnet jetzt gegen.
  4. Baubeginn: Baustrom, Bauwasser, HausanschlüsseNetzzutritt und Netzbereitstellung werden mit dem Netzanschlussvertrag fällig, Kanal- und Wasseranschlussgebühren mit dem Anschlussbescheid; in Tirol entsteht die Gebührenschuld erst mit dem tatsächlichen Anschluss.
  5. Nach Fertigstellung der Straße: Burgenland und KärntenDort darf die Gemeinde erst vorschreiben, wenn die Straße gebaut ist. Im Burgenland ist der Beitrag einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig. In Kärnten ist auf Antrag Stundung bis zur Baubewilligung möglich, wenn das Grundstück landwirtschaftlich intensiv genutzt wird oder die Zahlung eine erhebliche Härte wäre; die Stundungszinsen sind so begrenzt, dass Beitrag und Zinsen nicht höher ausfallen als der Beitrag bei Baubewilligung.

Grunderwerbsteuer auf die Aufschließung

Zahlen Sie die Abgabe aufgrund eines Bescheids der Gemeinde, ist das eine Abgabe und keine Gegenleistung für das Grundstück; Grunderwerbsteuer fällt darauf nicht an. Anders, wenn der Kaufvertrag die Übernahme vorsieht. Das Bundesfinanzgericht hat am 15. Februar 2022 (RV/6100420/2021) über ein Baulandsicherungsmodell einer Salzburger Gemeinde entschieden: Die Käufer hatten sich im Kaufvertrag verpflichtet, die Aufschließungskosten von rund 55,79 € je m² an die vom Land beauftragte Gesellschaft zu zahlen, und hätten das Grundstück ohne diese Verpflichtung nicht bekommen. Damit war eine aufgeschlossene Liegenschaft Gegenstand des Kaufs, und die Aufschließungskosten zählen zur Gegenleistung nach § 5 GrEStG. Für 800 m² sind das 44.632 € zusätzliche Bemessungsgrundlage und 1.562 € mehr Grunderwerbsteuer, dazu 1,1 % Eintragungsgebühr. Entscheidend ist der einheitliche Vertragswille: Hätten die Käufer die Aufschließung selbst veranlassen können, wäre sie nicht einzubeziehen gewesen.

Acht Fragen, die Sie der Gemeinde vor der Unterschrift stellen

  1. Ist das Grundstück rechtskräftig als Bauland gewidmet, und gibt es einen Bebauungsplan mit Bauklasse? (In Niederösterreich entscheidet das über den Koeffizienten 1,00 oder 1,25.)
  2. Wurde für diese Parzelle schon eine Aufschließungsabgabe, ein Aufschließungs- oder Verkehrsflächenbeitrag vorgeschrieben, und ist er bezahlt?
  3. Wie hoch ist der aktuelle Einheitssatz der Gemeinde, und wann wurde er zuletzt angehoben?
  4. Gibt es Vorauszahlungen oder Standortabgaben des Vorbesitzers, die angerechnet werden?
  5. Liegen Kanal und Wasserleitung in der Straße vor dem Grundstück, und wie tief? (Entscheidet über Pumpstation und Grabenlänge.)
  6. Welche Kanal- und Wasseranschlussgebühren gelten nach der aktuellen Gebührenordnung, und nach welcher Bemessungsgrundlage?
  7. Ist die Straße fertig hergestellt, oder steht eine Abgabe nach Fertigstellung noch aus? (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich bei Vorauszahlungen.)
  8. Muss ich Grund für die Straße abtreten? (In der Steiermark bis 6 m Tiefe und höchstens 10 % der Fläche, unentgeltlich.)

Die Begriffe aus den Bescheiden

Aufschließung, Erschließung
Dasselbe. In Österreich sagen Gesetze und Gemeinden Aufschließung, Erschließung ist der deutsche Begriff und steht in Tirol im Gesetzestitel.
Bauplatzerklärung
Bescheid, mit dem die Gemeinde ein Grundstück zum Bauplatz erklärt (Niederösterreich, Salzburg). Sie löst die Aufschließungsabgabe aus, noch bevor ein Bauplan existiert.
Berechnungslänge, Längenausdehnung, anrechenbare Frontlänge
Die Seite eines Quadrats, das dieselbe Fläche hat wie das Grundstück, also die Quadratwurzel der Fläche. Mit diesem Trick spielt die Form des Grundstücks keine Rolle. Das Burgenland nimmt die echte Grenze zur Straße, wenn sie kürzer ist; Beim Hauptkanal der Stadt Salzburg wird die Länge im Verhältnis zu 1.200 m² skaliert.
Bauklassenkoeffizient
Faktor in Niederösterreich, der mit der erlaubten Gebäudehöhe steigt: 1,00 in Bauklasse I, je weitere Klasse 0,25 mehr, Industriegebiet ohne Bauklasse 2,00, Bauland ohne Bebauungsplan mindestens 1,25.
Einheitssatz
Der Preis je Laufmeter oder Quadratmeter, den die Gemeinde (oder das Land) per Verordnung festlegt. Er ist die einzige Stellschraube, die sich zwischen Nachbargemeinden unterscheidet, und er wird seit 2023 vielerorts angehoben.
Baumasse
Das umbaute Volumen des Gebäudes in Kubikmetern nach § 2 Abs. 5 TVAG. Tirol rechnet damit Erschließungsbeitrag, Kanal und Wasser ab.
Bewertungseinheit
Rechengröße für Kanalbeiträge in Kärnten und Vorarlberg. Kärnten: 0,01 je m² Wohnnutzfläche, mindestens 1 je Anschluss. Vorarlberg: Prozentanteile von Geschoßfläche, bebauter und befestigter Fläche.
Interessentenbeitrag, Anschlussgebühr, Einmündungsabgabe
Drei Namen für dasselbe: der einmalige Beitrag für den Anschluss an Kanal oder Wasserleitung, der an die Gemeinde geht. Nicht zu verwechseln mit der laufenden Benützungsgebühr.
Erhaltungsbeitrag
Jährliche Abgabe in Oberösterreich für unbebaute, aufgeschlossene Baulandgrundstücke ab dem fünften Jahr nach dem Aufschließungsbeitrag: 33 Cent/m² Kanal, 15 Cent/m² Wasser, von der Gemeinde verdoppelbar. Endet mit dem Anschluss.
Netzzutrittsentgelt, Netzbereitstellungsentgelt
Zutritt bezahlt die Herstellung des Anschlusses (nach Aufwand oder pauschal), Bereitstellung das Recht auf eine bestimmte Leistung in kW (nach Verordnung). Beide einmalig, beide netto zuzüglich 20 % USt.

Häufige Fragen zu Aufschließungskosten

Wie hoch sind die Aufschließungskosten in Österreich?

Das hängt vom Bundesland und von der Gemeinde ab. Für das Beispielhaus auf 800 m² (120 m² Grundfläche, Erdgeschoß, Obergeschoß, Keller, 4 kW Stromanschluss) liegen die belegbaren Posten Straße, Kanal, Wasser und Netzbereitstellung zwischen rund 13.200 € in der Steiermark und rund 39.000 € in einer niederösterreichischen Gemeinde mit 830 € Einheitssatz. Hausanschlussleitungen, Netzzutritt und Tiefbau kommen überall dazu.

Was bedeutet „aufgeschlossenes Grundstück" im Inserat?

Nur, dass Straße, Kanal, Wasser und Strom bis an die Grundstücksgrenze reichen. Ob die Aufschließungsabgabe und die Anschlussgebühren schon bezahlt sind, sagt der Begriff nicht. In Niederösterreich vermerkt das Grundbuchsgericht die entrichtete Aufschließungsabgabe im Grundbuch, in Oberösterreich werden bereits gezahlte Aufschließungsbeiträge wertgesichert angerechnet. Vor dem Kauf lohnt die Frage an die Gemeinde, was für die Parzelle schon vorgeschrieben wurde.

Wann wird die Aufschließungsabgabe fällig?

In Niederösterreich mit der Bauplatzerklärung oder der ersten Baubewilligung, in Tirol mit der Rechtskraft der Baubewilligung, in der Steiermark als Bauabgabe mit der Baubewilligung, in Wien ist die Zahlung sogar Voraussetzung für die Baubewilligung. Oberösterreich schreibt unbebaute Baulandgrundstücke schon ab der Widmung in fünf Jahresraten vor, Kärnten und das Burgenland erst nach Fertigstellung der Straße.

Wer zahlt die Aufschließungskosten beim Grundstückskauf?

Abgabenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Vorschreibung Eigentümer ist. Wird die Abgabe erst mit der Baubewilligung fällig, trifft sie den Käufer, auch wenn das Grundstück als aufgeschlossen verkauft wurde. Im Kaufvertrag lässt sich regeln, wer bereits vorgeschriebene oder noch offene Beiträge trägt.

Fällt auf Aufschließungskosten Grunderwerbsteuer an?

Ja, wenn der Käufer sie im Kaufvertrag übernimmt und ohne diese Übernahme kein Vertrag zustande gekommen wäre. Das Bundesfinanzgericht hat am 15. Februar 2022 (RV/6100420/2021) für ein Baulandsicherungsmodell entschieden, dass die übernommenen Aufschließungskosten von rund 55,79 € je m² zur Gegenleistung zählen und damit mit 3,5 % besteuert werden. Zahlen Sie die Abgabe später selbst aufgrund eines Bescheids der Gemeinde, gehört sie nicht zur Bemessungsgrundlage.

Was kostet der Stromanschluss für ein Einfamilienhaus?

Zwei Posten: das Netzbereitstellungsentgelt, das in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung je Netzbereich festgelegt ist (Netzebene 7 zwischen 166,74 € je kW im Kleinwalsertal und 293,63 € je kW in Salzburg, bei meist 4 kW Mindestleistung also 667 bis 1.175 € netto), und das Netzzutrittsentgelt für die Herstellung des Anschlusses, das der Netzbetreiber nach Aufwand oder pauschal verrechnet, zum Beispiel 2.542,45 € netto bei Energie Klagenfurt 2026.

Welchen Anteil haben Aufschließungskosten an den Baukosten?

Im Warenkorb des Baukostenindex 2025 von Statistik Austria entfallen bei Wohngebäuden bis zwei Wohneinheiten 3,03 % der Bauwerkskosten auf die Leistungsgruppe Aufschließung und Infrastruktur. Die Abgaben an die Gemeinde und die Netzentgelte sind darin nicht enthalten, sie kommen zusätzlich.

Stand: 15. Oktober 2026. Redaktion: Mad Dog Media GmbH, Leibnitz.