Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich

Ein Bauplatz mit 800 m² kostet zum niederösterreichischen Durchschnittspreis 2025 von 116 € je m² genau 92.800 €. Dazu kommen 3.248 € Grunderwerbsteuer, 1.021 € Eintragungsgebühr, 61 € Eingabegebühr und rund 1.856 € für den Vertrag: 6.186 € bevor der Makler mitverdient, 9.527 € mit ihm. In Wien liegt dieselbe Rechnung bei 42.248 € und 65.259 €.

Kaufnebenkosten berechnen

Kauf zum Marktpreis mit 3,5 % oder Übernahme aus der Familie mit dem Stufentarif, mit oder ohne Makler, mit oder ohne Kredit. Die Sätze für Steuer, Grundbuch und Makler sind die gesetzlichen; der Prozentsatz für den Vertrag ist Ihre Annahme.

Ihre Angaben

Beispiel: 800 m² Bauplatz zum NÖ-Durchschnittspreis 2025

6.186 €
Kaufnebenkosten gesamt6,7 % des Kaufpreises

Aufstellung

Grunderwerbsteuer3,5 % von 92.800 € 3.248 €
Eintragungsgebühr Eigentum1,1 % von 92.800 € 1.021 €
EingabegebührGrundbuchsgesuch, elektronisch 61 € 61 €
Vertrag, Treuhand, Beglaubigung2,0 % von 92.800 € 1.856 €
Maklerprovisionkein Makler 0 €
Pfandrechtseintragungkeine Hypothek 0 €

Ohne Grundbuchsauszug, Vermessung und Bankspesen. Alle Beträge ohne Gewähr; maßgeblich sind Bescheid, Gebührennote und Honorarvereinbarung.

Zu den Eingaben
  • Kaufpreis in €: 800 m² zum NÖ-Durchschnittspreis 2025 von 116 €/m² sind 92.800 €.
  • Grundstückswert in € (Grunderwerbsteuer): Nach dem Pauschalwertmodell: Fläche × dreifacher Bodenwert × Hochrechnungsfaktor, oder ein niedrigerer nachgewiesener Verkehrswert.
  • Verkehrswert in € (Eintragungsgebühr): Der Marktwert; er kann vom Grundstückswert nach Pauschalwertmodell abweichen.
  • Einheitswert in € (0, wenn unbekannt): Steht im Einheitswertbescheid des Finanzamts. Bemessung der Eintragungsgebühr im Familienkreis: dreifacher Einheitswert, höchstens 30 % des Verkehrswerts; ohne Einheitswert rechnet der Rechner mit dem Höchstwert.
  • Vertragserrichtung, Treuhand und Beglaubigung in % des Werts: oesterreich.gv.at nennt 1 bis 3 %; bei kleinen Kaufpreisen eher 3 %, bei Pauschalhonorar oft weniger.
  • Kreditbetrag mit Pfandrecht in €: 0, wenn Sie aus Eigenmitteln zahlen. Für den Hausbau wird die Hypothek meist später über die volle Finanzierung eingetragen.

Kaufnebenkosten im Überblick: feste Sätze und verhandelbare Posten

Zwei Prozentsätze sind in ganz Österreich gleich und nicht verhandelbar: die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % und die Eintragungsgebühr ins Grundbuch mit 1,1 %. Alles andere hängt davon ab, wie Sie kaufen: mit oder ohne Makler, mit Notar oder Anwalt, mit Kredit oder aus Eigenmitteln.

PostenHöheRechtsgrundlageBei 92.800 €
Grunderwerbsteuer3,5 % der Gegenleistung; Stufentarif 0,5 / 2 / 3,5 % im Familienverband§ 7 Grunderwerbsteuergesetz 19873.248 €
Eintragungsgebühr Eigentum1,1 % des Kaufpreises (Verkehrswert); im Familienkreis dreifacher Einheitswert, höchstens 30 % des VerkehrswertsGerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. b Z 1 und § 261.021 €
Eingabegebühr61 € je Grundbuchsgesuch bei elektronischer Einbringung durch Notar oder Anwalt (seit 1.8.2026), 85 € auf PapierGerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. a61 €
Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigungrund 1 bis 3 % des Kaufpreises nach Kammertarif, Pauschalhonorar üblichNotariatstarifgesetz bzw. Rechtsanwaltstarif, frei vereinbar1.856 €
bei 2 %
Maklerprovisionhöchstens 3 % plus 20 % USt je Vertragspartei ab 48.448,51 € Kaufpreis§ 15 Immobilienmaklerverordnung3.341 €
Pfandrechtseintragung1,2 % des Pfandbetrags samt Nebengebührensicherstellung; die Eingabegebühr fällt je Gesuch an, im gemeinsamen Gesuch mit dem Eigentum also nur einmal, bei eigenem Gesuch der Bank noch einmal 61 €Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. b Z 41.152 €
bei 80.000 € Kredit + 20 %, gemeinsames Gesuch
Grundbuchsauszug4,89 € je Einlagezahl über eine Verrechnungsstelle, Teilauszug 2,60 €Grundbuchsabfrage, Justiz5 €
Summe ohne Makler und Kredit6.191 €
Summe mit Makler und 80.000 € Kredit10.684 €

Quellen: oesterreich.gv.at, Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf (BMJ, Stand 1.8.2026) · Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 (RIS; Eingabegebühr 61 € seit 1.8.2026, Zuschlag 24 € für Papiereingaben) · oesterreich.gv.at, Eintragung des Eigentumsrechts (Stand 1.8.2026) · USP, Grunderwerbsteuer (Stand 1.1.2026) · WKO, Provisionshöchstsätze der IMV · oesterreich.gv.at, Grundbuchsabfrage (Stand 1.10.2026). Rechenbeispiel: 800 m² zum NÖ-Durchschnittspreis 2025.

6,6 %
Kaufnebenkosten ohne Makler: 3,5 % Steuer, 1,1 % Grundbuch, 2 % Vertrag, dazu 61 € Eingabegebühr
10,2 %
mit Makler zum Höchstsatz von 3 % plus Umsatzsteuer
0,5 %
Grunderwerbsteuer auf die ersten 250.000 € Grundstückswert bei Schenkung oder Übergabe in der Familie
135 €/m²
Durchschnittspreis bebaubarer Grundstücke in Österreich 2025 laut Statistik Austria (geometrisches Mittel), 2022 waren es 85 €

Grunderwerbsteuer: 3,5 % auf alles, was Sie dem Verkäufer geben

Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, und die ist weiter gefasst als der Kaufpreis. Dazu zählen übernommene Hypotheken, ein dem Verkäufer eingeräumtes Wohnrecht, Zahlungen an Dritte, die der Verkäufer verlangt, und beim Zuschlag in der Versteigerung das Meistbot. Der Grundstückswert, den das Finanzamt nach dem Pauschalwertmodell berechnet, ist die Untergrenze: Liegt der vereinbarte Preis darunter, wird vom Grundstückswert gerechnet.

Die Steuerschuld entsteht mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Grundbucheintragung. Steuerschuldner sind beide Vertragsteile, unabhängig davon, was im Vertrag steht; die Übernahme durch den Käufer ist Verkehrssitte, keine Vorschrift. Notar oder Rechtsanwalt zeigen den Erwerb über FinanzOnline an oder berechnen die Steuer selbst, beides bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Vertragsabschluss; die selbstberechnete Steuer ist dann bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach der Selbstberechnung zu zahlen. Ein Vertrag vom 10. März ist also bis 15. Mai zu berechnen, und wer am 12. Mai berechnet, zahlt bis 15. Juli. Den Betrag zieht der Treuhänder vorab vom Käufer ein, bevor der Kaufpreis aus dem Treuhandkonto an den Verkäufer geht.

Stufentarif: Grundstück aus der Familie

Wer den Bauplatz von Eltern, Großeltern, Geschwistern oder dem Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz bekommt, zahlt nicht 3,5 %, sondern den Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber. Mehrere Erwerbe vom selben Übergeber innerhalb von fünf Jahren werden zusammengerechnet. Das gilt nach § 7 GrEStG auch dann, wenn innerhalb der Familie ein Kaufpreis fließt. Zum Familienverband gehören Ehegatten und eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Stief-, Wahl- und Pflegekinder samt deren Kindern und Ehepartnern sowie Geschwister, Nichten und Neffen.

Der Grundstückswert kommt aus dem Pauschalwertmodell der Grundstückswertverordnung: Grundfläche mal dreifachem Bodenwert je m² mal Hochrechnungsfaktor der Gemeinde, dazu bei bebauten Grundstücken der Gebäudewert aus Nutzfläche mal Baukostenfaktor des Bundeslandes (von 1.270 € im Burgenland bis 1.670 € in Vorarlberg je m²) mal Abschlägen für Alter und Bauart. Den Bodenwert nennt das Finanzamt auf Anfrage über FinanzOnline, den Hochrechnungsfaktor die Anlage zur Verordnung. Ein unbebauter Bauplatz mit 800 m², 40 € Bodenwert und Faktor 2,5 kommt so auf 240.000 € Grundstückswert und 1.200 € Steuer; als Kauf zum Marktpreis von 92.800 € wären es 3.248 €. Ist der gemeine Wert nachweislich niedriger, etwa durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis, gilt dieser.

Was wirklich befreit ist

Quellen: BMF, Steuersatz (Stand 1.1.2026) · BMF, Pauschalwertmodell (Stand 1.1.2026) · BMF, Befreiungen (Stand 1.1.2026) · § 3 GrEStG 1987 (RIS, idF 1.7.2025) · Brandauer Rechtsanwälte, Befreiungen 2026 (29.4.2026).

Die Falle beim Hausbau: Grundstück und Haus aus einer Hand

Hier unterscheidet sich der Bauplatzkauf von jedem anderen Immobilienkauf. Wer das Grundstück vom Fertighausanbieter oder vom Bauträger bekommt, oder wer den Bauauftrag schon erteilt hat, bevor der Kaufvertrag über den Grund unterschrieben ist, erwirbt steuerlich nicht einen Bauplatz, sondern ein bebautes Grundstück. Die Grunderwerbsteuer fällt dann auf Grund und Haus zusammen an.

Der Verwaltungsgerichtshof hat das am 18. Juni 2002 (2001/16/0437) für einen Fall entschieden, in dem die Käuferin ein Fertighaus ausgesucht hatte und das Unternehmen ihr ein passendes Grundstück anbot: Der Kaufvertrag über den Grund wurde erst nach der Auswahl des Hauses geschlossen, der Bauauftrag sogar vor der Kaufurkunde erteilt. Für das Gericht standen beide Erwerbe in einem so engen sachlichen Zusammenhang, dass ein einheitlicher Vorgang vorlag, und zwar auch ohne rechtliche Verknüpfung der Verträge. Ob die Käuferin formal Bauherrin war, spielte keine Rolle mehr.

Was das kostet: 92.800 € Grundstück und 350.000 € Fertighaus ergeben als Paket 442.800 € Bemessungsgrundlage und 15.498 € Grunderwerbsteuer. Getrennt gekauft und frei beauftragt sind es 3.248 €. Der Unterschied von 12.250 € ist mehr als die gesamten übrigen Nebenkosten des Grundstücks.

Die Abgrenzung ist eine Tatfrage, die das Finanzamt aus dem Ablauf liest: Wer hat wem das Grundstück vermittelt, in welcher Reihenfolge wurden Kauf- und Bauvertrag geschlossen, hätte der Käufer das Grundstück auch ohne dieses Haus bekommen? Reine zeitliche Nähe reicht nicht, ein vom Anbieter beschaffter Bauplatz reicht sehr wohl. Dieselbe Logik trifft die Aufschließung: Übernimmt der Käufer im Kaufvertrag Aufschließungskosten, die der Verkäufer schuldet, zählen auch sie zur Gegenleistung; das Bundesfinanzgericht hat das 2022 für ein Baulandsicherungsmodell bestätigt, Details dazu stehen auf der Seite zu den Aufschließungskosten.

Grundbuch: 1,1 % für das Eigentum, 1,2 % für die Bank

Eigentümer werden Sie nicht mit der Unterschrift, sondern mit der Eintragung im Grundbuch. Dafür verlangt das Gericht die Eintragungsgebühr von 1,1 % des Verkehrswerts, beim Kauf also des Kaufpreises, und die Eingabegebühr für das Gesuch: 61 € bei elektronischer Einbringung, wie sie Notare und Anwälte vornehmen, 85 € auf Papier. Beide Beträge gelten seit der Neufestsetzung der Gerichtsgebühren am 1. August 2026; davor waren es 58 und 81 €. Der Gebührenanspruch entsteht mit dem Gesuch, vorgeschrieben wird die Eintragungsgebühr vom Gericht im Nachhinein mit Zahlungsauftrag, sofern Notar oder Anwalt sie nicht im Rahmen der Selbstberechnung abführen. Die Eintragung hängt also nicht von einer Vorauszahlung ab; dass der Treuhänder den Betrag trotzdem vorab verlangt, ist sein Kostenvorschuss, nicht die Gebührenordnung.

Wer finanziert, braucht eine zweite Eintragung: das Pfandrecht der Bank. Dafür fallen 1,2 % des Pfandbetrags an, und der liegt über dem Kreditbetrag, weil die Bank eine Nebengebührensicherstellung für Zinsen und Kosten mit eintragen lässt, üblicherweise 20 %. Bei 80.000 € Kredit sind das 96.000 € Pfandbetrag und 1.152 € Gebühr. Die Eingabegebühr richtet sich nach der Zahl der Gesuche: Trägt der Treuhänder Eigentum und Pfandrecht in einem Gesuch ein, fällt sie einmal an, bringt die Bank ihr Pfandrecht gesondert ein, noch einmal 61 €. Die Höhe des Pfandbetrags steht in der Pfandurkunde, die ebenfalls beglaubigt werden muss. Eine Ausnahme bleibt auch nach dem Ende der befristeten Befreiung: Wird das Haus mit Wohnbauförderung des Landes gebaut, ist die Pfandrechtseintragung für den Finanzierungskredit nach § 53 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 von der Gerichtsgebühr befreit, bei Wohnungen bis 130 m² Nutzfläche, ab sechs Haushaltsmitgliedern 150 m²; Details auf der Seite zu den Förderungen.

Die Befreiung ist ausgelaufen

Vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 entfielen beide Gebühren für den Kauf eines Eigenheims mit Hauptwohnsitz, technisch als Freibetrag bis 500.000 € Bemessungsgrundlage, ab 2 Millionen € ganz weg. Voraussetzung waren ein nach dem 31. März 2024 geschlossener Vertrag, ein Antrag beim Grundbuchsgericht vor dem 1. Juli 2026 und ein dringendes Wohnbedürfnis, nachgewiesen durch die Hauptwohnsitzmeldung und die Aufgabe der bisherigen Wohnrechte. Das Finanzministerium bezifferte die Ersparnis mit bis zu 11.500 €. Seit 1. Juli 2026 gelten wieder die vollen Sätze; eine Verlängerung ist nicht beschlossen. Wer die Befreiung genutzt hat, muss den Hauptwohnsitz fünf Jahre halten, sonst wird nachverrechnet.

Familienkreis: Eintragungsgebühr vom Einheitswert

Bei Übertragungen im erweiterten Familienkreis bemisst sich die Eintragungsgebühr nicht vom Verkehrswert, sondern vom dreifachen Einheitswert, höchstens aber von 30 % des Verkehrswerts. Bei einem Bauplatz mit 150.000 € Verkehrswert sind das höchstens 45.000 € Bemessungsgrundlage und 495 € Gebühr statt 1.650 €. Das ist neben dem Stufentarif der zweite Grund, warum der Bauplatz von den Eltern günstiger kommt als derselbe Bauplatz vom Nachbarn.

Quellen: oesterreich.gv.at, Verbücherung (Stand 1.8.2026) · Infina, Nebenkosten beim Wohnungskauf (21.11.2025) zur Nebengebührensicherstellung · WKO Kärnten, Nebengebühren beim Eigentumserwerb (Juli 2024) zur Befreiung.

Makler, Vertrag, Treuhand, Vermessung: was verhandelbar ist

Maklerprovision nach Immobilienmaklerverordnung

Die Verordnung legt Höchstsätze fest, keine Fixpreise. Für Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften gilt nach § 15 IMV: bis 36.336,42 € Kaufpreis 4 %, zwischen 36.336,42 und 48.448,51 € ein Fixbetrag von 1.453,46 €, darüber 3 %, jeweils netto und je Vertragspartei. Mit 20 % Umsatzsteuer zahlt der Käufer also höchstens 3,6 % des Kaufpreises, bei 92.800 € sind das 3.340,80 €. Der Verkäufer zahlt seinem Makler dasselbe noch einmal. Beauftragt der Verkäufer den Makler, bleibt dem Käufer der Provisionsanspruch nur, wenn er den Makler auch selbst als Doppelmakler beauftragt hat; der Betrag ist verhandelbar, und bei Baulandparzellen, die Gemeinden oder Bauträger direkt vergeben, fällt er ganz weg.

Vertragserrichtung, Treuhand, Beglaubigung

Den Kaufvertrag über eine Liegenschaft darf ein Notar oder ein Rechtsanwalt errichten; einen Notariatsakt verlangt das Gesetz dafür nicht. Das Honorar richtet sich nach dem Wert des Geschäfts, das Notariatstarifgesetz staffelt die Wertgebühr nach § 18 ab 12 € bis 70 € Bemessungsgrundlage aufwärts, beim Anwalt gilt das Rechtsanwaltstarifgesetz. Beide Kammertarife sind Obergrenzen; oesterreich.gv.at nennt als Richtwert 1 bis 3 % des Kaufpreises, Pauschalhonorare sind üblich und meist günstiger. Capitalo setzt für ein Haus um 350.000 € 2.000 bis 5.000 € für den Vertrag, 200 bis 500 € für die Beglaubigung und 500 bis 1.500 € für die Treuhandschaft an. Bei einem Bauplatz um 90.000 € bleibt der Aufwand derselbe, deshalb liegt der Prozentsatz dort eher am oberen Ende.

Die Treuhandschaft ist der Teil, der Sie schützt: Der Kaufpreis geht auf ein Anderkonto des Notars oder Anwalts und erst dann an den Verkäufer, wenn die Lastenfreistellung vorliegt und Ihr Eigentum eingetragen ist. Notare melden die Treuhandschaft dem Treuhandregister der Notariatskammer, Anwälte dem Treuhandbuch ihrer Kammer. Die Unterschriften auf Kaufvertrag und Pfandurkunde müssen beglaubigt werden, das geht beim Notar oder beim Bezirksgericht. Wer zahlt, regelt kein Gesetz; üblich ist, dass der Käufer Notar oder Anwalt beauftragt und das Honorar trägt. Holen Sie zwei Angebote mit Pauschale ein, und fragen Sie, ob Treuhand, Beglaubigung, Grundbuchsgesuch und Selbstberechnung der Steuer darin enthalten sind.

Vermessung, Teilung, Bauplatzerklärung

Wird der Bauplatz aus einem größeren Grundstück herausgeteilt, braucht das Grundbuch einen Teilungsplan eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (§ 1 Liegenschaftsteilungsgesetz) und dessen Bescheinigung durch das Vermessungsamt. Brandauer Rechtsanwälte nennen für eine Teilung in zwei Grundstücke 2.000 bis 8.000 € Vermessungskosten je nach Fläche und Zahl der Grenzpunkte und 200 bis 500 € für die Bescheinigung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen. Wer den Vermesser bezahlt, Verkäufer oder Käufer, gehört in den Kaufvertrag. In Niederösterreich und Salzburg folgt auf die Teilung die Bauplatzerklärung durch die Gemeinde, und mit ihr wird die Aufschließungsabgabe fällig, die bei 800 m² schnell 20.000 bis 30.000 € ausmacht.

Quellen: WKO, Informationsblatt Provisionshöchstsätze IMV · oesterreich.gv.at, Nebenkosten · Capitalo, Nebenkosten Hauskauf (19.8.2026) · Brandauer, Notar oder Rechtsanwalt (30.5.2026) · Brandauer, Grundstücksteilung (24.4.2026).

Derselbe Bauplatz in neun Bundesländern

Die Prozentsätze sind überall gleich, die Grundstückspreise nicht. Statistik Austria weist für 2025 Durchschnittspreise bebaubarer Grundstücke je Bundesland aus, berechnet als geometrisches Mittel aller Transaktionen; damit lässt sich zeigen, was 800 m² Bauland an Nebenkosten auslösen, von 4.127 € im Burgenland bis 42.248 € in Wien, jeweils ohne Makler.

Balkendiagramm: Kaufnebenkosten für 800 m² Baugrund zum Durchschnittspreis 2025 je Bundesland, ohne und mit Makler, von 4.127 € im Burgenland bis 65.259 € in Wien Balkendiagramm: Kaufnebenkosten für 800 m² Baugrund zum Durchschnittspreis 2025 je Bundesland, ohne und mit Makler, von 4.127 € im Burgenland bis 65.259 € in Wien
BundeslandDurchschnitt 2025 €/m²800 m²Grunderwerbsteuer 3,5 %Grundbuch 1,1 % + 61 €Vertrag 2 %Summe ohne Maklermit Makler 3,6 %
Wien799639.200 €22.372 €7.092 €12.784 €42.248 €65.259 €
Vorarlberg640512.000 €17.920 €5.693 €10.240 €33.853 €52.285 €
Tirol391312.800 €10.948 €3.502 €6.256 €20.706 €31.967 €
Salzburg383306.400 €10.724 €3.431 €6.128 €20.283 €31.314 €
Oberösterreich139111.200 €3.892 €1.284 €2.224 €7.400 €11.403 €
Niederösterreich11692.800 €3.248 €1.082 €1.856 €6.186 €9.527 €
Steiermark9072.000 €2.520 €853 €1.440 €4.813 €7.405 €
Kärnten8870.400 €2.464 €835 €1.408 €4.707 €7.242 €
Burgenland7761.600 €2.156 €739 €1.232 €4.127 €6.344 €
Österreich135108.000 €3.780 €1.249 €2.160 €7.189 €11.077 €

Grundstückspreise: Statistik Austria, Pressemitteilung 14 186-105/26 vom 28.5.2026, Tabelle 3 (geometrische Mittel der Transaktionspreise bebaubarer Grundstücke 2025; die Tabelle ist in der Pressemitteilung als Medianpreise überschrieben, die Fußnote nennt geometrische Mittel). Die Landeswerte verdecken große Spannen: Im Bezirk Zwettl kostete Baugrund 26 €/m², in Tulln 238 €, in der Stadt Salzburg 1.345 €, in Währing 2.181 €.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: In Wien übersteigen allein die Nebenkosten eines Bauplatzes mit Makler (65.259 €) den gesamten Kaufpreis eines Bauplatzes im Burgenland (61.600 €), in Vorarlberg reichen sie mit 52.285 € nah heran. Zweitens: Die Maklerprovision ist mit 3,6 % brutto der größte Einzelposten überhaupt, knapp vor der Grunderwerbsteuer mit 3,5 %; bei 639.200 € in Wien macht sie 23.011 € aus. Ein Bauplatz direkt von der Gemeinde, aus einem Baulandsicherungsmodell oder vom Nachbarn spart diesen Betrag komplett.

Wann welche Rechnung kommt, vom Angebot bis zum Grundbuch

  1. Vor dem Angebot: Grundbuchsauszug und FlächenwidmungEin aktueller Vollauszug kostet 4,89 € über eine der Verrechnungsstellen der Justiz und zeigt Eigentümer, Lasten und Vormerkungen; der Teilauszug (A-, B- oder C-Blatt) 2,60 €. Die Widmung, Bauklasse und einen allfälligen Bebauungsplan zeigt die Gemeinde kostenlos. Beides vor dem Kaufanbot, nicht danach.
  2. Kaufanbot und MaklerMit der Annahme des Anbots entsteht der Provisionsanspruch des Maklers, nicht erst mit dem Kaufvertrag. Die Rechnung kommt meist innerhalb weniger Wochen.
  3. Kaufvertrag: die Steuerschuld entstehtMit der Unterschrift beider Seiten entsteht die Grunderwerbsteuerschuld. Notar oder Anwalt melden den Erwerb über FinanzOnline oder berechnen die Steuer selbst, bis zum 15. des zweitfolgenden Monats; gezahlt wird bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach der Selbstberechnung. Honorarnote für Vertrag und Beglaubigung.
  4. Treuhand: alles wird vorab eingezogenDer Treuhänder verlangt vom Käufer Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Eingabegebühr auf das Anderkonto, bevor er das Grundbuchsgesuch einbringt. Wer finanziert, dessen Bank überweist den Kredit direkt auf dieses Konto und lässt gleichzeitig das Pfandrecht eintragen: 1,2 % des Pfandbetrags.
  5. Grundbuch: Eintragung und FreigabeErst nach der Eintragung Ihres Eigentums und der Lastenfreistellung gibt der Treuhänder den Kaufpreis an den Verkäufer frei. Der Gebührenbescheid des Gerichts geht an den Antragsteller.
  6. Danach: Aufschließung und BauplatzerklärungMit der Bauplatzerklärung oder der Baubewilligung schreibt die Gemeinde die Aufschließungsabgabe vor, Kanal- und Wasseranschluss folgen mit dem Anschlussbescheid. Das ist die nächste Rechnung, und in Niederösterreich die größte von allen.

Acht Punkte, die in den Kaufvertrag gehören

  1. Wer trägt Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Vertragskosten? Üblich ist der Käufer, aber nichts davon ist Gesetz.
  2. Ist der Kaufpreis aufgeteilt in Grund und mitverkauftes Inventar oder Bauwerke? Nur der Grund und Boden samt Gebäuden ist grunderwerbsteuerpflichtig, bewegliches Inventar nicht.
  3. Übernimmt der Käufer Aufschließungskosten des Verkäufers? Dann erhöht sich die Steuer, und die Gemeinde kann trotzdem den Käufer in Anspruch nehmen.
  4. Gibt es eine Verknüpfung mit einem Bauvertrag, einem Fertighausanbieter oder einem Bauträger? Jede Klausel dieser Art holt das Haus in die Bemessungsgrundlage.
  5. Ist die Lastenfreistellung geregelt, also die Löschung alter Pfandrechte aus dem Kaufpreis?
  6. Wer zahlt Vermessung und Teilungsplan, wenn der Bauplatz erst abgeteilt wird?
  7. Steht die Widmung als Bauland mit der passenden Kategorie im Vertrag, mit Rücktrittsrecht, falls die Bauplatzerklärung oder Baubewilligung versagt wird?
  8. Ist die Grundbuchseintragung an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft, und wer trägt die Treuhandkosten?

Häufige Fragen zu den Kaufnebenkosten

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich?

Ohne Makler rund 6,6 % des Kaufpreises plus 61 € Eingabegebühr: 3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch und etwa 2 % für Vertragserrichtung, Treuhand und Beglaubigung. Mit Makler kommen bis zu 3 % plus 20 % Umsatzsteuer dazu, also 10,2 %. Wer finanziert, zahlt für die Eintragung des Pfandrechts weitere 1,2 % des Kreditbetrags samt Nebengebührensicherstellung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?

3,5 % der Gegenleistung, beim Kauf also des Kaufpreises samt übernommener Lasten. Bei Schenkung, Erbschaft und Übertragungen im Familienverband gilt der Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber. Erwerbe bis 1.100 € Bemessungsgrundlage sind befreit, bei Liegenschaftsteilungen bis 2.000 €.

Gilt die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr noch?

Nein. Die befristete Befreiung von Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr für das Eigenheim mit Hauptwohnsitz galt für Anträge, die bis 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 €. Seit 1. Juli 2026 fallen wieder 1,1 % für das Eigentum und 1,2 % für das Pfandrecht an; nur für Kredite zur Finanzierung eines landesgeförderten Hauses bis 130 m² Nutzfläche (150 m² ab sechs Personen) bleibt das Pfandrecht nach § 53 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 gebührenfrei. Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb gab es nie; im Regierungsprogramm steht dazu nur ein Prüfauftrag.

Zahlt man beim Fertighaus Grunderwerbsteuer auch auf das Haus?

Ja, wenn Grundstück und Haus aus einer Hand kommen oder so eng verknüpft sind, dass ein einheitlicher Vorgang vorliegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 18. Juni 2002 (2001/16/0437) entschieden, dass dann das bebaute Grundstück Gegenstand des Erwerbs ist und die Baukosten in die Bemessungsgrundlage fallen. Bei 92.800 € Grund und 350.000 € Haus macht das 15.498 € statt 3.248 € Grunderwerbsteuer. Wer das Grundstück unabhängig vom Hausanbieter kauft und erst danach frei einen Baupartner wählt, zahlt die Steuer nur auf den Grund.

Wie viel darf ein Makler beim Grundstückskauf verlangen?

Nach § 15 Immobilienmaklerverordnung höchstens 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer je Vertragspartei, also 3,6 % brutto, sobald der Kaufpreis über 48.448,51 € liegt. Darunter gilt ein Fixbetrag von 1.453,46 € netto, unter 36.336,42 € sind es 4 %. Die Sätze sind Obergrenzen und verhandelbar.

Wer trägt die Kaufnebenkosten, Käufer oder Verkäufer?

Schuldner der Grunderwerbsteuer sind nach dem Gesetz beide Vertragsteile, üblich ist die Übernahme durch den Käufer im Kaufvertrag. Eintragungsgebühr, Eingabegebühr und Pfandrechtsgebühr zahlt, wer die Eintragung beantragt, also der Käufer. Die Maklerprovision schulden Käufer und Verkäufer jeweils dem Makler, der für sie tätig war. Vertragserrichtung und Treuhand trägt meist der Käufer, weil er den Notar oder Anwalt beauftragt.

Wann sind Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren fällig?

Die Steuerschuld entsteht mit Vertragsabschluss. Anzeige oder Selbstberechnung durch Notar oder Rechtsanwalt müssen bis zum 15. des zweitfolgenden Monats erfolgen, die selbstberechnete Steuer ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach der Selbstberechnung zu zahlen. Die Eintragungsgebühr schreibt das Gericht nach der Eintragung mit Zahlungsauftrag vor, außer der Parteienvertreter berechnet sie selbst. In der Praxis zieht der Treuhänder beide Beträge vorab vom Käufer ein, bevor der Kaufpreis an den Verkäufer fließt.