Förderungen für den Hausbau 2026: Was die neun Bundesländer und der Bund zahlen

Eine junge Familie mit zwei Kindern, die 2026 ein Haus mit 130 m² baut, bekommt in Oberösterreich 105.000 € Darlehen zu 1,5 % Fixzins (oder zum Marktzins mit 14.000 € Zuschuss), in Vorarlberg 90.000 € Kredit, im Burgenland 72.750 € zu 0,9 %, in Niederösterreich 49.500 € zu 1 %, in Wien 41.975 € zu 1 % und in Salzburg 15.000 € geschenkt, allerdings erst wieder ab Jänner 2027. Wer die Einkommensgrenze reißt, die Wohnnutzfläche über 150 m² plant oder vor der Zusicherung mit dem Bau beginnt, bekommt in den meisten Ländern nichts.

Förderrechner: Was Ihr Bundesland für Ihren Neubau zahlt

Der Rechner setzt die Sätze der Richtlinien 2026 auf Ihre Angaben an: Haushaltsgröße, Kinder, Einkommen und Fläche entscheiden in jedem Land anders. Energie-, Lage- und Ökopunkte sind als Annahme eingetragen, weil sie vom Energieausweis abhängen; die Beträge sind eine Vorschau, verbindlich ist die Zusicherung der Förderstelle. Darlehen und Zuschuss werden nicht addiert: Der Zinsvorteil rechnet das Darlehen in die Zinsersparnis gegenüber einem Bankkredit zu 3,5 % um, und erst diese Ersparnis plus der Zuschuss ist der Vorteil gegenüber einer reinen Bankfinanzierung.

Ihre Angaben

Beispiel: Jungfamilie mit zwei Kindern, 130 m², 70.000 € Jahresnetto

0 €
Vorteil gegenüber Bankfinanzierung
0 €
Darlehen des Landes
0 €
Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Konditionen und Prüfung

Zinsvorteil des Darlehensgegenüber 3,5 % Bankzins, lineare Tilgung über 30 Jahre 0 €
Einkommensprüfung
Konditionen

Vorschau nach den Richtlinien 2026 ohne Gewähr; Punkte, Energiekennzahlen und Einkommensermittlung prüft die Förderstelle anhand des Energieausweises und der Einkommensnachweise.

Zu den Eingaben
  • Personen im Haushalt: Alle, die einziehen, Kinder eingeschlossen.
  • Jungfamilie: NÖ: ein Partner unter 35 mit Kind. Steiermark: eine Person unter 35 und beide unter 40 (Ehepaare auch ohne Kind), Alleinerziehende unter 40 mit Kind, Familien mit drei Kindern oder behindertem Kind. Wien: niemand im Haushalt 40.
  • Jahresnettoeinkommen des Haushalts in €: Vorjahr, alle Haushaltsmitglieder, ohne Familienbeihilfe; Tirol und Vorarlberg rechnen mit einem Zwölftel als Monatswert.
  • Wohnnutzfläche in m²: Über 150 m² endet die Förderung in Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien; Burgenland kürzt.
  • Energie-, Lage- und Ökopunkte (Annahme): Niederösterreich: Ergänzungs- und Lagepunkte zusätzlich zu den 65 Basispunkten, bis 75. Tirol: Punkte für den Energiezuschuss, Standard mit HWB-Grenzwert und Wärmepumpe sind 9.
105.000 €
Landesdarlehen in Oberösterreich für eine Familie mit zwei Kindern, wahlweise 1,5 % Fixzins für zehn Jahre oder Marktzins mit 14.000 € Zuschuss
0,9 bis 1,5 %
Jahreszins der Landesdarlehen in Burgenland, Niederösterreich, Wien, Steiermark und Oberösterreich; Tirol, Vorarlberg und Kärnten staffeln von 0,2 auf bis zu 3 %; Salzburg zahlt stattdessen 15.000 € einmalig
150 m²
Wohnnutzfläche, über der in Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien keine Förderung mehr möglich ist; Burgenland kürzt ab 151 m², Niederösterreich ab 2027
1,5 %
Bausparprämie 2026 nach § 108 EStG; der Nullsteuersatz für Photovoltaik, die Grundbuchgebühren-Befreiung und der Handwerkerbonus sind ausgelaufen

Wohnbauförderung ist Landessache, und die neun Länder haben sich 2026 weiter auseinanderentwickelt: Oberösterreich und Vorarlberg fördern mit sechsstelligen Krediten, Salzburg mit einem Zuschuss, dessen Kontingent für 2026 bereits ausgeschöpft ist, die Steiermark mit einem auf 18 Millionen Euro gedeckelten Darlehen nach dem Prinzip „first come, first served", Niederösterreich und Tirol mit Punktesystemen. Vom Bund kommt für den Neubau 2026 wenig Direktes: die Bausparprämie, der Investitionszuschuss für Photovoltaik und die Zweckzuschüsse an die Länder, die hinter den günstigen Zinssätzen der Landesdarlehen stecken.

Alle neun Bundesländer im Vergleich

Damit die Länder vergleichbar werden, steht in jeder Zeile dieselbe Familie: ein Paar unter 35 mit zwei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, ein Haushaltsnettoeinkommen von 70.000 € im Jahr, ein Neubau mit 130 m² Wohnnutzfläche als Hauptwohnsitz, erstmaliges Eigentum, Energiekennzahlen auf Förderniveau. Das Einkommen liegt in allen neun Ländern unter der Grenze für vier Personen. Zusatzpunkte für Haustechnik, Lage oder Ökologie, die je nach Haus 0 bis 40.000 € ausmachen, sind nicht eingerechnet; wo sie den Unterschied ausmachen, steht es in den Länderabschnitten. Darlehen und Zuschuss stehen getrennt, weil sie wirtschaftlich zweierlei sind: Der Zuschuss ist Eigenkapital, das Darlehen ersetzt Bankkredit. Was das Darlehen wert ist, zeigt die Spalte Zinsvorteil: die Zinsersparnis gegenüber einem Bankkredit zu 3,5 % über 30 Jahre bei linearer Tilgung, für jedes Land mit seiner eigenen Zinsstaffel gerechnet.

Balkendiagramm: Wohnbauförderung 2026 für eine Familie mit zwei Kindern und 130 m² Neubau je Bundesland, Darlehen und Zuschuss, von 15.000 € Zuschuss in Salzburg bis 105.000 € Darlehen plus 14.000 € Zuschuss in Oberösterreich Balkendiagramm: Wohnbauförderung 2026 für eine Familie mit zwei Kindern und 130 m² Neubau je Bundesland, Darlehen und Zuschuss, von 15.000 € Zuschuss in Salzburg bis 105.000 € Darlehen plus 14.000 € Zuschuss in Oberösterreich
BundeslandFörderartDarlehen BeispielfamilieZuschussZinsvorteil 30 JahreZins, LaufzeitEinkommensgrenze 4 PersonenFlächenlimitStand
OberösterreichHypo-Darlehen, wahlweise Fixzinsaktion oder Zuschüsse105.000 €0 € (Zuschussvariante: 14.000 €)17.500 €Fixzinsvariante: 1,5 % fix 10 Jahre, dann Euribor + max. 1,12 %, 35 Jahre; Zuschussvariante: Marktzins, 30 Jahre variabel oder 20/25 Jahre fix, 14.000 € über 20 Jahre100.000 €keinesEigenheim-Verordnung idF LGBl. 91/2025; Fixzinsaktion bis 31.12.2027
VorarlbergFörderungskredit des Landes90.000 €0 €38.719 €0,25 % steigend auf 1,5 %, Annuität 1 % bis 5,5 %; 35 Jahre; wahlweise 1,25 % fix8.250 €/Monat150 m²Richtlinie 2025/2026
SteiermarkLandesdarlehen, 18 Mio. € Budget60.000 €0 €18.000 €max. 1,5 %; 30 Jahre; Annuität 1,125 % bis 2,75 % halbjährlich87.540 €150 m², ab 6 Personen 170 m²1.3. bis 31.12.2026
TirolFörderungskredit plus Zuschüsse für Kinder und Energie54.000 €21.200 €24.862 €0,2 % steigend auf 3 %; 37,5 Jahre; alternativ Wohnbauscheck 18.900 €7.260 €/Monat150 m², förderbar 120 m²Richtlinie 1.1.2026
NiederösterreichDarlehen nach Punkten plus Familienpaket49.500 € (+ 3.000 € für Arbeitnehmer mit drei Jahren Hauptwohnsitz)0 €18.562 €1 %; 27,5 oder 34,5 Jahre; Raten 2 % steigend auf 6 %110.000 €170 m², ab 2027 halber Punktwert über 150 m²Broschüre Jänner 2026
BurgenlandLandesdarlehen nach Fläche, Einkommen, Ökokennzahl und Kindern72.750 € (48.750 € Basis + 2 × 12.000 € für Kinder unter 16)0 €28.373 €0,9 %; 30 Jahre77.000 € für 100 %, bis 85.800 €150 m², Kürzung bis 250 m²Richtlinie 2026
KärntenFörderungskredit (60 %) plus Annuitätenzuschuss auf Bankkredit (40 %)50.040 €11.676 €21.684 €0,5 % bis Jahr 20, dann 1,5 %; 30 Jahre; Zuschuss 4 % und 3 % auf 33.360 € Bankkredit98.000 €90 m² förderbar bei 4 PersonenRichtlinie 1, 2026 bis 2028
WienLandesdarlehen je m² angemessener Nutzfläche41.975 €0 €15.741 €0,5 % je Halbjahr, also 1 % im Jahr; 30 Jahre; Tilgung ab Jahr 6131.840 € (Grenze für Eigentumswohnungen)150 m², angemessen 115 m²MA 50, Grenzen bis 31.12.2026
SalzburgEinmalzuschuss0 €15.000 €0 €nicht rückzahlbar; Bankkredit über mindestens 30 % der Baukosten nötig105.000 €Mindestinvestition 200.000 €2026 ausgeschöpft, ab 11.1.2027

Beispiel: Ehepaar unter 35, 2 Kinder unter 16, 70.000 € Jahresnettoeinkommen, 130 m², Hauptwohnsitz, erstmaliges Eigentum; NÖ mit 65 Basispunkten ohne Arbeitnehmerförderung, OÖ in der Fixzinsvariante, Burgenland mit Ökokennzahl 100 bis 120 (Faktor 1,0), Tirol mit 9 Energiepunkten auf 120 m² förderbarer Fläche plus 2 × 2.500 € Kinderzuschuss, Kärnten mit 90 m² förderbarer Fläche und 2 × 1.200 € Kinderbonus in der Förderungssumme von 83.400 €, davon 60 % Landeskredit und 40 % Bankkredit mit Annuitätenzuschuss, Wien mit 115 m² angemessener Fläche. Zinsvorteil: Zinsersparnis gegenüber 3,5 % Bankzins bei linearer Tilgung über 30 Jahre, Landeszins nach der jeweiligen Staffel (OÖ nur die zehn Fixzinsjahre, Kärntens Annuitätenzuschuss steht beim Zuschuss). Quellen in den Länderabschnitten. Einkommensgrenzen gelten für das Vorjahreseinkommen des Haushalts, in Tirol und Vorarlberg als Monatsnetto.

Drei Dinge fallen auf. Erstens: Die Reihenfolge entspricht nicht den Baukosten. Vorarlberg und Oberösterreich fördern am meisten, Wien, wo der Grund am teuersten ist, am wenigsten, und Salzburg mit den zweithöchsten Grundstückspreisen gibt 15.000 €, deren Kontingent in zehn Monaten verbraucht war. Zweitens: Ein Darlehen ist kein Geschenk, aber bei 0,9 bis 1,5 % Zinsen ersetzt es teuren Bankkredit. 100.000 € Landesdarlehen zu 1 % statt eines Bankkredits zu 3,5 % sparen bei linearer Tilgung über 30 Jahre 37.500 € Zinsen; Vorarlbergs 90.000 € sind so gerechnet 38.719 € wert, Oberösterreichs zehn Fixzinsjahre 17.500 €. Drittens: Auch der Zeitpunkt zählt. Salzburg und Tirols Scheck zahlen sofort aus, die Darlehen fließen nach Baufortschritt, Oberösterreichs und Kärntens Zuschüsse verteilen sich über zehn bis zwanzig Jahre auf die Kreditraten.

Die Länder im Einzelnen

Niederösterreich: Punkte mal 300 € plus Familienpaket

Das Land vergibt ein Darlehen aus dem Wohnbauförderungsfonds, wahlweise über 27,5 oder 34,5 Jahre, mit 1 % Zinsen jährlich im Nachhinein; die Laufzeit wird bei der Antragstellung gewählt und kann danach nicht mehr geändert werden. Die Höhe folgt einem Punktesystem: 65 Basispunkte für die energieeffiziente Bauweise (Variante A mit optimierter Gebäudehülle oder Variante B mit Standardhülle und optimierter Haustechnik), bis zu 35 Ergänzungspunkte für Haustechnik, Ökologie und Sicherheit und bis zu 40 Punkte Lagequalität für Ortskerne und Abwanderungsgemeinden, zusammen höchstens 140 Punkte zu je 300 €, also 42.000 €. Dazu kommt das Familienpaket: 10.000 € für Jungfamilien (ein Partner unter 35 mit mindestens einem Kind), 10.000 € für jedes versorgungsberechtigte Kind, 10.000 € für ein behindertes Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, 10.000 € bei mindestens 55 % Erwerbsminderung oder Pflegegeld ab Stufe 2 und 3.000 € Zusatzförderung für Arbeitnehmer mit 15 Monaten unselbständiger Tätigkeit und drei Jahren Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Broschüre rechnet für eine Jungfamilie mit zwei Kindern und Arbeitnehmerförderung bis zu 75.000 € vor; die Beispielfamilie kommt mit 65 Basispunkten auf 49.500 €, mit Arbeitnehmerförderung auf 52.500 €.

Die Einkommensgrenze liegt bei 60.000 € Jahresnetto ohne Sonderzahlungen für eine Person, 90.000 € für zwei und 10.000 € für jede weitere; sie darf nicht überschritten werden. Das Darlehen wird grundbücherlich sichergestellt und in bis zu drei Teilbeträgen nach Baufortschritt ausgezahlt, der Hauptwohnsitz muss bei Fertigstellung begründet werden. Die Richtlinie wurde 2026 neu gefasst: Ab 1. Jänner 2027 gibt es für Eigenheime mit 151 bis 170 m² Wohnnutzfläche nur noch 150 € je Punkt, über 170 m² wird nicht mehr gefördert; die Familienförderung bleibt unverändert.

Quellen: Land Niederösterreich, NÖ Wohnbauförderung Eigenheim, Stand Jänner 2026; Land Niederösterreich, neue Wohnbauförderungsrichtlinie.

Oberösterreich: 75.000 € Darlehen plus 15.000 € je Kind, wahlweise Fixzins oder Zuschuss

Oberösterreich fördert über ein Hypothekardarlehen der HYPO Oberösterreich, und zwar in zwei Varianten, die einander ausschließen. Variante eins ist die Fixzinsaktion nach § 3 Abs. 10 der Eigenheim-Verordnung: 35 Jahre Laufzeit, in den ersten zehn Jahren 1,5 % fix, weil das Land die Differenz zum Marktzins als Zinsenzuschuss übernimmt, danach der 3-Monats-Euribor plus höchstens 112 Basispunkte; der Zuschuss der Fixzinsaktion tritt laut Verordnung an die Stelle der Zuschüsse nach § 2, Anträge sind bis 31. Dezember 2027 möglich. Variante zwei ist das klassische Modell: Darlehen zum Marktzins, 30 Jahre variabel oder 20 beziehungsweise 25 Jahre fix, dazu ein Zuschuss von 10.000 € zum Basisdarlehen, der über 20 Jahre monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben wird, oder auf Wunsch einmalig als Bauzuschuss von 36 % des Zuschussbetrags. Das Basisdarlehen beträgt in beiden Varianten 75.000 €. Zuschläge: 15.000 € Darlehen und 2.000 € Zuschuss für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfe, 20.000 € und 2.500 € für ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, 5.000 € und 1.000 € für barrierefreie Errichtung, 25.000 € und 3.500 € für eine zweite Wohnung im Haus, 20.000 € und 2.500 € für Reihen- und Doppelhäuser in Anlagen ab drei Reihen- oder zwei Doppelhäusern mit höchstens 400 m² Grund je Haus. Im Beispiel der Broschüre ergibt ein Kind 90.000 € Darlehen mit 12.000 € Zuschuss oder 4.320 € Bauzuschuss. Welche Variante mehr bringt, hängt vom Marktzins ab: Bei 3,5 % Bankzins sind die zehn Fixzinsjahre auf 105.000 € rund 17.500 € Zinsersparnis wert, die Zuschussvariante bringt 14.000 €, verteilt auf 20 Jahre.

Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das Jahreshaushaltseinkommen des Vorjahres: 50.000 € für eine Person, 85.000 € für zwei, 7.500 € je weitere Person ohne Einkommen (8.500 € mit erhöhter Familienbeihilfe). Wer sie um höchstens 10, 20 oder 30 % überschreitet, bekommt 75, 50 oder 25 % der Förderung; bei Bedarf zählt der Durchschnitt der letzten drei Jahre. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und die bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre sind innerhalb von sechs Monaten nach Bezug aufzugeben.

Quellen: Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 idF LGBl. 91/2025, §§ 2 und 3; Land Oberösterreich, Wohnbauförderung Eigenheime (Fixzinsaktion 2026/2027); Förderrechner der HYPO Oberösterreich unter wohnbaufoerderung.hypo.at.

Steiermark: 30.000 € plus Zuschläge, 18 Millionen Euro bis Jahresende

Die Steiermark hat die Eigenheimförderung am 1. März 2026 neu gestartet, als rückzahlbares Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und höchstens 1,5 % Zinsen; die halbjährlichen Annuitäten steigen von 1,125 % des Darlehens in den ersten fünf Jahren auf 2,75 % in den letzten fünf. Der Grundbetrag beträgt 30.000 € für eine Person, 10.000 € mehr für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften und 5.000 € für jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person; dazu je 10.000 € Zuschlag für Jungfamilien, für Generationen-Wohnhäuser, für Eigenheime in der Gruppe und für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe, kombinierbar bis höchstens 80.000 €. Die 10.000 € für das Paar gibt es nur für Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft; eine alleinerziehende Person mit einem Kind kommt auf 30.000 € plus 5.000 € für das Kind. Jungfamilie ist in der Steiermark weit gefasst: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, in denen eine Person unter 35 und beide unter 40 sind, auch ohne Kind; Lebensgemeinschaften mit denselben Altersgrenzen und mindestens einem Kind; Alleinerziehende unter 40 mit Kind; Menschen unter 40 mit mindestens 80 % Erwerbsminderung; Familien mit einem behinderten Kind; Familien mit drei oder mehr Kindern. Das Haus muss im Siedlungsschwerpunkt nach § 2 Abs. 1 Z 31 StROG stehen, was die Gemeinde bestätigt; die Wohnnutzfläche darf 150 m² nicht überschreiten, ab sechs Personen 170 m², und eine bautechnische Energieberatung ist nachzuweisen.

Die Einkommensgrenze: 49.600 € Jahresnetto für eine Person, 74.400 € ab der zweiten nahestehenden Person im Haushalt, 6.570 € für jede weitere; je 1.310 € Überschreitung kürzt die Förderung um 20 Prozentpunkte. Für die Richtlinie stehen höchstens 18 Mio. € bereit, vergeben nach Eingangsdatum und vorerst befristet bis 31. Dezember 2026; das verfügbare Restbudget veröffentlicht das Land auf der Seite zur Eigenheimförderung. Die Grundbuchbelastung ist auf 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten begrenzt, das Pfandrecht des Landes muss darin Platz finden.

Quelle: Land Steiermark, Förderungsrichtlinie Eigenheimförderung, Stand 1. März 2026; Eigenheimförderung, Wohnbau Land Steiermark.

Tirol: 54.000 € Kredit oder 18.900 € Scheck, dazu Punkte für Energie und Kinder

Tirol vergibt für Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims einen Förderungskredit von 54.000 € mit 37,5 Jahren Laufzeit, dessen Zinssatz von 0,2 % in den ersten fünf Jahren auf 3 % ab dem 31. Jahr steigt (Annuität 0,5 % bis 7,7 %). Wer keine Rückzahlung und keine Grundbuchsicherung will, nimmt den Wohnbauscheck: 35 % des möglichen Kredits, also 18.900 €, mit freier Verfügbarkeit über das Haus nach zehn Jahren. Dazu kommen nicht rückzahlbare Zuschüsse: 2.500 € je Kind mit Familienbeihilfe, auch für Kinder, die bis zehn Jahre nach der Zusicherung geboren werden, und der Energiezuschuss aus Punkten mal förderbarer Nutzfläche mal 15 €. Die förderbare Fläche ist auf 95 m² bei ein und zwei Personen, 105 m² bei drei und 120 m² ab vier Personen gedeckelt; Punkte gibt es etwa für den HWB-Grenzwert (5), Komfortlüftung (3), Wärmepumpe oder Biomasse (4), Außenraffstores (1), Ökoindex (5 bis 7) und Luftdichtheit (bis 1). Das Rechenbeispiel des Landes kommt mit 14,5 Punkten auf 26.100 €; Photovoltaik wird mit 125 € je kWp bis 20 kWp gefördert, Solarthermie mit 210 € je m².

Die Einkommensgrenzen sind Monatswerte (ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens): 3.800 € für eine Person, 6.300 € für zwei, 6.780 € für drei, 480 € für jede weitere; je begonnene 100 € darüber kürzt die Förderung um 25 %. Ab 1. Jänner 2027 steigen die Grenzen auf 4.100, 6.700 und 510 €. Voraussetzungen: 30 bis 150 m² Nutzfläche, Energiekennzahl HWB höchstens 10 × (1 + 3,0/lc) oder fGEE 0,75, ein hocheffizientes Energiesystem, eine Photovoltaikanlage mit mindestens 7 kWp, Antrag spätestens sechs Monate nach Baubeginn, Auszahlung zu 60 % bei Dachgleiche und 90 % beim Einsetzen der Fenster.

Quellen: Land Tirol, Informationsblatt Eigenheim MBL-01, Ausgabe 1.1.2026; Informationsblatt Zusatzförderungen MBL-12, Ausgabe 1.1.2026; Land Tirol, Wohnbauförderung NEU.

Burgenland: 45.000 bis 67.500 € zu 0,9 %, gestaffelt nach Fläche, Einkommen und Energie

Das Burgenland vergibt ein Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 % Zinsen. Die Basisförderung hängt von der Wohnnutzfläche ab: 45.000 € bei 60 bis 100 m², 48.750 € bei 101 bis 130 m², 51.000 € bei 131 bis 150 m². Wer die gesetzliche Energiekennzahl um mehr als 30 % unterschreitet, kommt in Stufe 1 (50.000, 56.550, 60.000 €), bei mehr als 50 % in Stufe 2 (55.000, 63.050, 67.500 €), jeweils nur mit Nachweis über den Heizwärmebedarf. Über 150 m² kürzt jeder Quadratmeter um einen Prozentpunkt, zwischen 240 und 250 m² bleiben 10 %, darüber gibt es nichts. Die so berechnete Basisförderung wird nach § 11a mit der Ökokennzahl des Energieausweises multipliziert: Faktor 0,9 bei einem OI3-Wert über 120, 1,0 bei 100 bis 120, 1,1 bei 80 bis 99, 1,2 bei 60 bis 79, 1,3 bei 40 bis 59 und 1,4 unter 40. Dazu kommen Boni nach § 12: 12.000 € je Kind unter 16 im gemeinsamen Haushalt (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze, höchstens fünf Kinder, nachförderbar bis zur Endzuzählung bei Schwangerschaft oder Geburt), ein Sozialzuschlag für kleinere Einkommen, 100 € je m² Wohnnutzfläche, höchstens 20.000 €, für den Schluss einer Baulücke, 35 % der Abrisskosten, höchstens 16.000 €, wenn ein Altbau ersetzt wird, und 20.000 € für barrierefreies Bauen nach ÖNORM B 1600. Die personenbezogenen Boni, also Kinder, Sozialzuschlag und Barrierefreiheit, werden bei Überschreitung der Einkommensgrenze oder der Fläche nicht gekürzt. Für die Beispielfamilie mit zwei Kindern unter 16 ergibt das 48.750 € plus 24.000 €, also 72.750 €. Die Förderung darf 70 % der Gesamtbaukosten nicht übersteigen, die das Land pauschal mit 3.200 € je m² ansetzt.

Die Subjektförderung staffelt nach Einkommen: Die volle Förderung gibt es bis 45.100 € Jahresnetto für eine Person, 71.500 € für zwei, 73.300 € für drei, 77.000 € für vier und 79.200 € ab fünf; darüber sinkt sie auf 60 % (bis 47.300, 77.000, 79.200, 81.400, 85.250 €) und 30 % (bis 48.400, 82.500, 84.150, 85.800, 88.000 €), danach entfällt sie. Hauptwohnsitz im Burgenland spätestens sechs Monate nach Fertigstellung, Antrag bis 24 Monate nach der Baubewilligung, Fertigstellung binnen drei Jahren nach Zusicherung.

Quelle: Land Burgenland, Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau, §§ 6, 11, 11a, 12, 16; Land Burgenland, Wohnbauförderung Neubau.

Vorarlberg: 40.000 € Basis, 15.000 € je Kind, 20.000 € für den ersten Eigentumserwerb

Vorarlberg fördert mit einem Förderungskredit des Landes: 40.000 € je Eigenheim als Basis, 15.000 € je Kind mit Familienbeihilfe, 20.000 € für Haushalte, die erstmals Eigentum erwerben, dazu Klimaschutz-Zuschläge von 15.000 € für einen Heizwärmebedarf unter 11 × (1 + 3/lc), 10.000 € für CO₂-Emissionen unter 7 kg je m² und Jahr, 10.000 € für einen Ökoindex OI3 unter 84 Punkten, alternativ 40.000 € für den klimaaktiv-Gold-Standard, 10.000 € für Fenster aus regionalem Holz und 5.000 € je Bauteilgruppe aus regionalem Holz, Ziegel, Lehm oder Recyclingbeton. Der Kredit läuft 35 Jahre, die Annuität steigt von 1 % des Nominalbetrags in den ersten fünf Jahren auf 5,5 % ab dem 31. Jahr, die Zinsen darin von 0,25 % auf 1,5 %; alternativ 1,25 % fix über die ganze Laufzeit mit 3,55 % Annuität. Ausgezahlt werden 75 % nach der Grundbuchsicherung und 25 % nach der Bauvollendung.

Die Einkommensgrenze ist ein Monatsnetto: 4.000 € für eine Person, 7.000 € für zwei, 8.250 € ab drei; je begonnene 50 € darüber kürzt um 5 %, das Erwerbseinkommen von Kindern bis 25 zählt bis 850 € nicht mit. Die Nutzfläche darf 150 m² nicht übersteigen, das Haus braucht ein hocheffizientes alternatives Energiesystem und eine Photovoltaikanlage mit mindestens 4 kWp, Erdgas-Brennwertanlagen sind nicht zulässig. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026; eine im Juli 2025 beschlossene Fassung ist maßgeblich, wenn der vollständige Antrag unter ihr eingeht.

Quelle: Land Vorarlberg, Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026 für den privaten Wohnbau, §§ 10, 11; Land Vorarlberg, Neubauförderung privater Wohnbau mit Neubaurechner.

Kärnten: 900 € je m² förderbarer Fläche, 60 % Landeskredit und 40 % Zuschuss zum Bankkredit

Kärntens Richtlinie 1 für 2026 bis 2028 rechnet die Förderungssumme aus 900 € je m² förderbarer Nutzfläche, und die hängt von der Haushaltsgröße ab: 50 m² für eine Person, 65 für zwei, 75 für drei, 90 für vier, 105 für fünf, 115 für sechs, 125 m² darüber. Boni: 50 bis 100 € je m² für verdichtete Bauweise auf Grundstücken unter 750 m², bis 8.000 € Umweltbonus nach Ökoindex, 400 € je m² Solarthermie bis 6.000 €, 10.000 € für barrierefreie Bauweise, 15.000 € für behindertengerechte Maßnahmen, 4.000 € für Wohnraumlüftung, 10.000 € Abbruchkosten und 1.200 € Kinderbonus je Kind mit Familienbeihilfe. Die Summe wird aufgeteilt: 60 % als Förderungskredit des Landes mit 30 Jahren Laufzeit und 0,5 % Zinsen bis zum 20. Jahr, 1,5 % danach; 40 % als Bank- oder Bausparkredit, auf den das Land zehn Jahre lang Annuitätenzuschüsse zahlt, 4 % jährlich in den ersten fünf und 3 % in den zweiten fünf Jahren.

Einkommensgrenze: 53.000 € Jahresnetto für eine Person, 82.000 € für zwei, 8.000 € je weitere; bei Überschreitung um höchstens 10, 20 oder 30 % bleiben 75, 50 oder 25 %. Der Antrag ist vor Baubeginn mit rechtskräftiger Baubewilligung und in ZEUS Kärnten hochgeladenem Energieausweis zu stellen, ein vorzeitiger Baubeginn kann im Antrag beantragt werden. Die Richtlinie gilt vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028, Zusicherungen nach Maßgabe der Mittel in der Reihenfolge des Eingangs.

Quellen: Land Kärnten, Richtlinie 1 Errichtung von Wohnraum im Eigentum 2026 bis 2028; Land Kärnten, BW-L123.

Salzburg: 15.000 € Zuschuss, 2026 bereits vergeben

Salzburg hat das Punktesystem abgeschafft und zahlt für die Errichtung eines Einfamilien- oder Doppelhauses auf unbebautem Grund einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15.000 €, unabhängig von der Familiensituation; nur für Wohnungen im Baulandsicherungsmodell oder durch Nachverdichtung staffelt der Zuschuss von 20.000 € (ein bis zwei Personen) über 30.000 € (drei bis vier) und 40.000 € (ab fünf, Jungfamilien, Alleinerziehende) bis 50.000 € für kinderreiche Familien. Voraussetzungen: mindestens 30 % der Baukosten laut Kostenvoranschlag (ohne Grundstück) über ein Kreditinstitut finanziert, Mindestinvestition 200.000 €, Kreditlaufzeit mindestens fünf Jahre, Antrag binnen zwölf Monaten nach der Baubeginnanzeige mit der ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises. Die Einkommensgrenzen stehen in § 4 der Wohnbauförderungsverordnung 2025, als Jahresnetto des Haushalts: 57.000 € für eine Person, 87.000 € für zwei, 93.000 € für drei, 105.000 € für vier, 110.000 € für fünf, 118.000 € für sechs und 127.000 € für mehr als sechs Personen; eine Einschleifregel gibt es beim Eigentum nicht, wachsende Familien zählen mit mindestens zwei Kindern, Alleinerziehende mit mindestens drei Personen. Das Förderkontingent für 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind ab 11. Jänner 2027, 9 Uhr, im Online-Assistenten möglich.

Quellen: Land Salzburg, Eigentumsförderung Errichtung; Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2025, § 4.

Wien: 365 € je m² angemessener Nutzfläche zu 1 % im Jahr

Wien fördert Eigenheime auf Eigengrund mit einem Landesdarlehen von 365 € je m² angemessener Wohnnutzfläche: 50 m² für eine Person, 20 m² für die zweite, 15 m² für jede weitere, 15 m² zusätzlich für Jungfamilien, in denen niemand 40 ist, höchstens aber die tatsächliche Fläche und 150 m². Das Darlehen läuft 30 Jahre und wird halbjährlich im Nachhinein mit 0,5 % des aushaftenden Betrags verzinst, nominell also 1 % im Jahr, im Beispiel rund 420 € jährlich in der tilgungsfreien Zeit; in den ersten fünf Jahren sind nur Zinsen zu zahlen, danach steigt die Tilgung von 1 % je Halbjahr auf 3 %. Die Baubewilligung darf bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt sein, das Haus muss die technischen Richtlinien der MA 25 zu Heizung und Wärmeschutz erfüllen, und die Rechte an der bisherigen Wohnung sind binnen sechs Monaten nach Bezug aufzugeben; auf Pachtgrund gibt es statt des Darlehens Annuitätenzuschüsse. Die Einkommensgrenzen setzt die MA 50 jährlich fest; für geförderte Eigentumswohnungen gelten bis 31. Dezember 2026 70.030 € Jahresnetto für eine Person, 104.370 € für zwei, 118.100 € für drei, 131.840 € für vier und 7.700 € je weitere Person.

Quellen: Wiener Neubauverordnung 2007, §§ 9 und 11; Stadt Wien, MA 50, Rechtliche Hinweise über die Errichtung eines Eigenheimes bzw. Reihenhauses; Stadt Wien, Errichtung von Eigenheimen auf Eigengrund; Stadt Wien, Einkommensgrenzen für geförderte Eigentumswohnungen.

Bund: Bausparen, Photovoltaik und das Wohnbaupaket hinter den Landeszinsen

Der Bund fördert den privaten Neubau 2026 nicht direkt, aber an drei Stellen spürbar.

Bausparprämie: 1,5 % auf bis zu 1.200 € im Jahr

Die staatliche Bausparprämie beträgt für 2026 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparbeiträge nach § 108 EStG; sie wird jedes Jahr aus der Rendite von Bundesanleihen neu festgelegt und lag auch 2024 und 2025 bei 1,5 %. Für den Hausbau zählt weniger die Prämie als das Bauspardarlehen, das in Vorarlberg, Kärnten und Salzburg ausdrücklich als Fremdmittel neben der Landesförderung vorgesehen ist.

Photovoltaik: EAG-Zuschuss 150 € je kWp, kein Nullsteuersatz mehr

Der Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zahlt 2026 für Anlagen bis 10 kWp 150 € je kWp, von 10 bis 20 kWp 140 €, für Speicher 150 € je kWh bis 50 kWh, zusammen höchstens 30 % der Investitionskosten. Vergeben wird über Tickets in Fördercalls von je zwei Wochen; der dritte Call 2026 läuft bis 22. Oktober, beim zweiten kamen auf knapp 3.000 bewilligte Anträge fast 28.000 Einreichungen. Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen bis 35 kWp galt vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025 und nur noch für Verträge vor dem 7. März 2025 bis Jahresende 2025; seither fallen wieder 20 % Umsatzsteuer an. Die Länder honorieren PV zusätzlich im Rahmen der Wohnbauförderung: Tirol mit 125 € je kWp, Vorarlberg mit der Pflicht zu 4 kWp, Niederösterreich mit Ergänzungspunkten.

Wohn- und Baupaket: eine Milliarde Zweckzuschuss, 1,5 % Zinsen bis 2028

Das Wohn- und Baupaket 2024 überweist den Ländern für 2024 bis 2026 eine Milliarde Euro Zweckzuschuss, je 390 Mio. € für den Neubau von Eigentums- und Mietwohnungen und 220 Mio. € für Sanierungen, dazu Bundesdarlehen von 500 Mio. € in den Jahren 2024 und 2025, deren Zinsbelastung der Bund bis 2028 auf 1,5 % deckelt. Die Länder dürfen sie als Wohnbauförderungsdarlehen bis 200.000 € an Privatpersonen weitergeben oder als Zinszuschüsse für Bankkredite einsetzen. Für Häuslbauer zeigt sich das nicht als eigene Förderung, sondern in den Konditionen der Länder: Oberösterreichs 1,5 % Fixzins für zehn Jahre ist genau dieser Satz.

Quellen: oesterreich.gv.at, Höhe der Bausparprämie 2026; EAG-Abwicklungsstelle, Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher; BMF, Steuersatz für Photovoltaikmodule; BMF, Zweckzuschüsse für das Wohn- und Baupaket.

Was 2026 nicht mehr gilt

Vier Förderungen, die in älteren Ratgebern noch stehen, sind für einen Baubeginn 2026 Geschichte:

Quellen: Wohnbauförderungsgesetz 1984, § 53; WKO, Handwerkerbonus: Förderaktion ausgelaufen; oesterreich.gv.at, Sanierungsoffensive 2026; Grundbuch und Photovoltaik wie oben.

Ablauf: vom Antrag bis zur Auszahlung

  1. Vor dem Grundstückskauf: Lage prüfen. Die Steiermark fördert nur im Siedlungsschwerpunkt, Niederösterreich gibt bis zu 40 Punkte für Ortskern und Abwanderungsgemeinde, das Burgenland 100 € je m² für die Baulücke, Kärnten 50 bis 100 € je m² für Grundstücke unter 750 m². Dieselbe Familie bekommt am Ortsrand weniger als im Ortskern.
  2. Vor der Einreichung: Fläche und Energieausweis. 150 m² Wohnnutzfläche sind in vier Ländern die harte Grenze, und die Energiekennzahl des Einreich-Energieausweises entscheidet über Punkte, Stufen und Zuschläge. In Kärnten und Salzburg muss der Energieausweis in ZEUS hochgeladen sein, bevor der Antrag geht.
  3. Vor dem Baubeginn: Antrag stellen. Oberösterreich und Kärnten verlangen den Antrag vor Baubeginn, Tirol spätestens sechs Monate danach, Salzburg binnen zwölf Monaten nach der Baubeginnanzeige, das Burgenland binnen 24 Monaten nach der Baubewilligung, Wien mit einer höchstens drei Jahre alten Bewilligung. Wer in Kärnten vor der Zusicherung baut, kann im Antrag um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ansuchen.
  4. Finanzierung nachweisen. Die Landesförderung deckt 15 bis 40 % der Baukosten; der Rest muss stehen. Salzburg verlangt mindestens 30 % Bankkredit, die Steiermark deckelt die Grundbuchbelastung bei 70 % der Gesamtbaukosten, in Kärnten gehören 40 % der Förderungssumme als Bankkredit dazu.
  5. Zusicherung und Sicherstellung. Das Darlehen wird als Pfandrecht im Grundbuch eingetragen, in Tirol mit Veräußerungsverbot; Vorarlberg verlangt den ersten Rang. Die Gerichtsgebühr dafür, 1,2 % der Pfandsumme, entfällt nach § 53 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 für Eingaben und Rechtsgeschäfte, die durch die Finanzierung eines landesgeförderten Objekts veranlasst sind, bei Wohnungen bis 130 m² Nutzfläche, ab sechs Haushaltsmitgliedern 150 m²; die Befreiung fällt weg, wenn eine Voraussetzung binnen fünf Jahren wegfällt. Nur für Kredite ohne Landesförderung gilt seit 1. Juli 2026 wieder der volle Satz.
  6. Auszahlung nach Baufortschritt. Niederösterreich zahlt in bis zu drei Teilen ab der Kellerdecke, Tirol 60 % bei Dachgleiche und 90 % mit den Fenstern, Vorarlberg 75 % nach der Grundbuchsicherung und 25 % nach Bauvollendung, Oberösterreich nach Rohbaubestätigung der Gemeinde und Grundbucheintragung der HYPO.
  7. Einziehen und Rechte aufgeben. Hauptwohnsitz binnen sechs Monaten nach Bezug, bisherige Miet- und Eigentumsrechte aufgeben, Vermietung tabu; wer das Haus vor Ablauf der Bindung verkauft, zahlt zurück oder braucht die Übernahme der Förderung durch den Käufer.

Einkommensgrenzen sind keine Scheidelinie. Oberösterreich und Kärnten kürzen bei bis zu 30 % Überschreitung in Stufen, Tirol um 25 % je begonnene 100 € im Monat, Vorarlberg um 5 % je 50 €, die Steiermark um 20 Prozentpunkte je 1.310 € im Jahr, das Burgenland in drei Stufen bis 30 % der Förderung. Nur Niederösterreich und Wien setzen harte Grenzen. Und das Vorjahreseinkommen zählt: Wer im Jahr vor dem Antrag in Karenz war oder Teilzeit gearbeitet hat, liegt oft unter der Grenze, obwohl er sie im Baujahr überschreitet.

Häufige Fragen zu den Förderungen

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für ein Einfamilienhaus 2026?

Für eine Jungfamilie mit zwei Kindern und 130 m² reicht sie von 15.000 € Zuschuss in Salzburg bis 105.000 € Darlehen in Oberösterreich, dort wahlweise zu 1,5 % Fixzins oder zum Marktzins mit 14.000 € Zuschuss. Dazwischen: Vorarlberg 90.000 € Kredit, Burgenland 72.750 € Darlehen samt 24.000 € Kinderbonus, Steiermark 60.000 € Darlehen, Tirol 54.000 € Kredit plus rund 21.200 € Zuschuss, Niederösterreich 49.500 € Darlehen, Kärnten 50.040 € Landeskredit plus 11.676 € Zuschuss zum Bankkredit, Wien 41.975 €. Die Jahreszinsen der Landesdarlehen liegen zwischen 0,9 und 1,5 %, in Tirol, Vorarlberg und Kärnten gestaffelt ab 0,2 %, die Laufzeiten zwischen 27,5 und 37,5 Jahren.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Wohnbauförderung?

Für vier Personen 2026: Burgenland 77.000 € Jahresnetto für die volle Förderung (bis 85.800 € gekürzt), Steiermark 87.540 €, Kärnten 98.000 €, Oberösterreich 100.000 €, Salzburg 105.000 €, Niederösterreich 110.000 €, Wien 131.840 € (Grenze der Eigentumswohnungen), Tirol 7.260 € und Vorarlberg 8.250 € im Monat. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Vorjahres aller Haushaltsmitglieder. In Oberösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, der Steiermark und im Burgenland wird bei Überschreitung gekürzt, in Niederösterreich, Salzburg und Wien entfällt die Förderung.

Gibt es noch Zuschüsse vom Bund für den Hausbau?

Für den Neubau nur indirekt: die Bausparprämie von 1,5 % für 2026, der EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik mit 150 € je kWp bis 10 kWp und 150 € je kWh Speicher, höchstens 30 % der Kosten, und die Zweckzuschüsse des Wohn- und Baupakets, mit denen die Länder ihre Darlehen auf 1,5 % verbilligen. Der Handwerkerbonus ist seit 28. Februar 2026 geschlossen, der Nullsteuersatz für Photovoltaik seit 31. März 2025 ausgelaufen, die Grundbuchgebühren-Befreiung seit 30. Juni 2026.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

In Oberösterreich und Kärnten vor Baubeginn, in Tirol spätestens sechs Monate nach Baubeginn, in Salzburg binnen zwölf Monaten nach der Baubeginnanzeige, im Burgenland binnen 24 Monaten nach der Baubewilligung, in Niederösterreich bis zur Fertigstellungsmeldung für das Familienpaket, in Wien mit einer höchstens drei Jahre alten Baubewilligung. Die Steiermark vergibt nach Eingangsdatum, bis die 18 Mio. € für 2026 verbraucht sind; Salzburgs Kontingent 2026 ist bereits ausgeschöpft.

Wird die Wohnbauförderung bei mehr als 150 m² gekürzt?

In der Steiermark, in Tirol, Vorarlberg und Wien endet die Förderung über 150 m² Wohnnutzfläche (Steiermark ab sechs Personen 170 m²). Das Burgenland kürzt über 150 m² um einen Prozentpunkt je Quadratmeter und fördert über 250 m² nicht mehr. Niederösterreich fördert bis 170 m² und halbiert ab 1. Jänner 2027 den Punktwert für 151 bis 170 m². Kärnten und Wien fördern nur die förderbare beziehungsweise angemessene Fläche nach Haushaltsgröße, 90 bis 115 m² bei vier Personen. Oberösterreich kennt kein Flächenlimit.

Was ist besser: Darlehen oder Zuschuss?

Ein Zuschuss ist Eigenkapital, ein Landesdarlehen ersetzt teuren Bankkredit; addieren lassen sich beide nicht. Bei 100.000 € zu 1 % statt 3,5 % über 30 Jahre mit linearer Tilgung liegt die Zinsersparnis bei 37.500 €, also über jedem Zuschuss in Österreich. Tirol lässt wählen: 54.000 € Kredit über 37,5 Jahre oder 18.900 € Wohnbauscheck ohne Rückzahlung und ohne Grundbuch; Oberösterreich lässt zwischen 1,5 % Fixzins für zehn Jahre und Zuschüssen zum Marktzinsdarlehen wählen, laufend über 20 Jahre oder einmalig mit 36 % des Betrags. Wer sicher ist, das Haus zu behalten, fährt mit dem Darlehen besser.

Gilt die Förderung auch für ein Fertighaus?

Ja, die Bauweise spielt keine Rolle; gefördert wird die Errichtung eines Eigenheims mit höchstens zwei Wohnungen zum Hauptwohnsitz, egal ob Massiv-, Holz- oder Fertighaus. Entscheidend sind Energiekennzahlen, Fläche, Einkommen und Fristen. Wer das Grundstück vom Fertighausanbieter mitkauft, zahlt allerdings Grunderwerbsteuer auf Grund und Haus zusammen, Details auf der Seite zu den Kaufnebenkosten.

Stand: 15. Oktober 2026. Redaktion: Mad Dog Media GmbH, Leibnitz. Beträge aus den jeweils genannten Richtlinien und Broschüren der Länder; Richtlinien werden jährlich geändert, maßgeblich ist die Fassung bei Antragseingang.