Die Länder im Einzelnen
Niederösterreich: Punkte mal 300 € plus Familienpaket
Das Land vergibt ein Darlehen aus dem Wohnbauförderungsfonds, wahlweise über 27,5 oder 34,5 Jahre, mit 1 % Zinsen jährlich im Nachhinein; die Laufzeit wird bei der Antragstellung gewählt und kann danach nicht mehr geändert werden. Die Höhe folgt einem Punktesystem: 65 Basispunkte für die energieeffiziente Bauweise (Variante A mit optimierter Gebäudehülle oder Variante B mit Standardhülle und optimierter Haustechnik), bis zu 35 Ergänzungspunkte für Haustechnik, Ökologie und Sicherheit und bis zu 40 Punkte Lagequalität für Ortskerne und Abwanderungsgemeinden, zusammen höchstens 140 Punkte zu je 300 €, also 42.000 €. Dazu kommt das Familienpaket: 10.000 € für Jungfamilien (ein Partner unter 35 mit mindestens einem Kind), 10.000 € für jedes versorgungsberechtigte Kind, 10.000 € für ein behindertes Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, 10.000 € bei mindestens 55 % Erwerbsminderung oder Pflegegeld ab Stufe 2 und 3.000 € Zusatzförderung für Arbeitnehmer mit 15 Monaten unselbständiger Tätigkeit und drei Jahren Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Broschüre rechnet für eine Jungfamilie mit zwei Kindern und Arbeitnehmerförderung bis zu 75.000 € vor; die Beispielfamilie kommt mit 65 Basispunkten auf 49.500 €, mit Arbeitnehmerförderung auf 52.500 €.
Die Einkommensgrenze liegt bei 60.000 € Jahresnetto ohne Sonderzahlungen für eine Person, 90.000 € für zwei und 10.000 € für jede weitere; sie darf nicht überschritten werden. Das Darlehen wird grundbücherlich sichergestellt und in bis zu drei Teilbeträgen nach Baufortschritt ausgezahlt, der Hauptwohnsitz muss bei Fertigstellung begründet werden. Die Richtlinie wurde 2026 neu gefasst: Ab 1. Jänner 2027 gibt es für Eigenheime mit 151 bis 170 m² Wohnnutzfläche nur noch 150 € je Punkt, über 170 m² wird nicht mehr gefördert; die Familienförderung bleibt unverändert.
Quellen: Land Niederösterreich, NÖ Wohnbauförderung Eigenheim, Stand Jänner 2026; Land Niederösterreich, neue Wohnbauförderungsrichtlinie.
Oberösterreich: 75.000 € Darlehen plus 15.000 € je Kind, wahlweise Fixzins oder Zuschuss
Oberösterreich fördert über ein Hypothekardarlehen der HYPO Oberösterreich, und zwar in zwei Varianten, die einander ausschließen. Variante eins ist die Fixzinsaktion nach § 3 Abs. 10 der Eigenheim-Verordnung: 35 Jahre Laufzeit, in den ersten zehn Jahren 1,5 % fix, weil das Land die Differenz zum Marktzins als Zinsenzuschuss übernimmt, danach der 3-Monats-Euribor plus höchstens 112 Basispunkte; der Zuschuss der Fixzinsaktion tritt laut Verordnung an die Stelle der Zuschüsse nach § 2, Anträge sind bis 31. Dezember 2027 möglich. Variante zwei ist das klassische Modell: Darlehen zum Marktzins, 30 Jahre variabel oder 20 beziehungsweise 25 Jahre fix, dazu ein Zuschuss von 10.000 € zum Basisdarlehen, der über 20 Jahre monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben wird, oder auf Wunsch einmalig als Bauzuschuss von 36 % des Zuschussbetrags. Das Basisdarlehen beträgt in beiden Varianten 75.000 €. Zuschläge: 15.000 € Darlehen und 2.000 € Zuschuss für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfe, 20.000 € und 2.500 € für ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, 5.000 € und 1.000 € für barrierefreie Errichtung, 25.000 € und 3.500 € für eine zweite Wohnung im Haus, 20.000 € und 2.500 € für Reihen- und Doppelhäuser in Anlagen ab drei Reihen- oder zwei Doppelhäusern mit höchstens 400 m² Grund je Haus. Im Beispiel der Broschüre ergibt ein Kind 90.000 € Darlehen mit 12.000 € Zuschuss oder 4.320 € Bauzuschuss. Welche Variante mehr bringt, hängt vom Marktzins ab: Bei 3,5 % Bankzins sind die zehn Fixzinsjahre auf 105.000 € rund 17.500 € Zinsersparnis wert, die Zuschussvariante bringt 14.000 €, verteilt auf 20 Jahre.
Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das Jahreshaushaltseinkommen des Vorjahres: 50.000 € für eine Person, 85.000 € für zwei, 7.500 € je weitere Person ohne Einkommen (8.500 € mit erhöhter Familienbeihilfe). Wer sie um höchstens 10, 20 oder 30 % überschreitet, bekommt 75, 50 oder 25 % der Förderung; bei Bedarf zählt der Durchschnitt der letzten drei Jahre. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und die bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre sind innerhalb von sechs Monaten nach Bezug aufzugeben.
Quellen: Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 idF LGBl. 91/2025, §§ 2 und 3; Land Oberösterreich, Wohnbauförderung Eigenheime (Fixzinsaktion 2026/2027); Förderrechner der HYPO Oberösterreich unter wohnbaufoerderung.hypo.at.
Steiermark: 30.000 € plus Zuschläge, 18 Millionen Euro bis Jahresende
Die Steiermark hat die Eigenheimförderung am 1. März 2026 neu gestartet, als rückzahlbares Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und höchstens 1,5 % Zinsen; die halbjährlichen Annuitäten steigen von 1,125 % des Darlehens in den ersten fünf Jahren auf 2,75 % in den letzten fünf. Der Grundbetrag beträgt 30.000 € für eine Person, 10.000 € mehr für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragene Partnerschaften und 5.000 € für jede weitere im Haushalt lebende nahestehende Person; dazu je 10.000 € Zuschlag für Jungfamilien, für Generationen-Wohnhäuser, für Eigenheime in der Gruppe und für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe, kombinierbar bis höchstens 80.000 €. Die 10.000 € für das Paar gibt es nur für Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft; eine alleinerziehende Person mit einem Kind kommt auf 30.000 € plus 5.000 € für das Kind. Jungfamilie ist in der Steiermark weit gefasst: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, in denen eine Person unter 35 und beide unter 40 sind, auch ohne Kind; Lebensgemeinschaften mit denselben Altersgrenzen und mindestens einem Kind; Alleinerziehende unter 40 mit Kind; Menschen unter 40 mit mindestens 80 % Erwerbsminderung; Familien mit einem behinderten Kind; Familien mit drei oder mehr Kindern. Das Haus muss im Siedlungsschwerpunkt nach § 2 Abs. 1 Z 31 StROG stehen, was die Gemeinde bestätigt; die Wohnnutzfläche darf 150 m² nicht überschreiten, ab sechs Personen 170 m², und eine bautechnische Energieberatung ist nachzuweisen.
Die Einkommensgrenze: 49.600 € Jahresnetto für eine Person, 74.400 € ab der zweiten nahestehenden Person im Haushalt, 6.570 € für jede weitere; je 1.310 € Überschreitung kürzt die Förderung um 20 Prozentpunkte. Für die Richtlinie stehen höchstens 18 Mio. € bereit, vergeben nach Eingangsdatum und vorerst befristet bis 31. Dezember 2026; das verfügbare Restbudget veröffentlicht das Land auf der Seite zur Eigenheimförderung. Die Grundbuchbelastung ist auf 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten begrenzt, das Pfandrecht des Landes muss darin Platz finden.
Quelle: Land Steiermark, Förderungsrichtlinie Eigenheimförderung, Stand 1. März 2026; Eigenheimförderung, Wohnbau Land Steiermark.
Tirol: 54.000 € Kredit oder 18.900 € Scheck, dazu Punkte für Energie und Kinder
Tirol vergibt für Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims einen Förderungskredit von 54.000 € mit 37,5 Jahren Laufzeit, dessen Zinssatz von 0,2 % in den ersten fünf Jahren auf 3 % ab dem 31. Jahr steigt (Annuität 0,5 % bis 7,7 %). Wer keine Rückzahlung und keine Grundbuchsicherung will, nimmt den Wohnbauscheck: 35 % des möglichen Kredits, also 18.900 €, mit freier Verfügbarkeit über das Haus nach zehn Jahren. Dazu kommen nicht rückzahlbare Zuschüsse: 2.500 € je Kind mit Familienbeihilfe, auch für Kinder, die bis zehn Jahre nach der Zusicherung geboren werden, und der Energiezuschuss aus Punkten mal förderbarer Nutzfläche mal 15 €. Die förderbare Fläche ist auf 95 m² bei ein und zwei Personen, 105 m² bei drei und 120 m² ab vier Personen gedeckelt; Punkte gibt es etwa für den HWB-Grenzwert (5), Komfortlüftung (3), Wärmepumpe oder Biomasse (4), Außenraffstores (1), Ökoindex (5 bis 7) und Luftdichtheit (bis 1). Das Rechenbeispiel des Landes kommt mit 14,5 Punkten auf 26.100 €; Photovoltaik wird mit 125 € je kWp bis 20 kWp gefördert, Solarthermie mit 210 € je m².
Die Einkommensgrenzen sind Monatswerte (ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens): 3.800 € für eine Person, 6.300 € für zwei, 6.780 € für drei, 480 € für jede weitere; je begonnene 100 € darüber kürzt die Förderung um 25 %. Ab 1. Jänner 2027 steigen die Grenzen auf 4.100, 6.700 und 510 €. Voraussetzungen: 30 bis 150 m² Nutzfläche, Energiekennzahl HWB höchstens 10 × (1 + 3,0/lc) oder fGEE 0,75, ein hocheffizientes Energiesystem, eine Photovoltaikanlage mit mindestens 7 kWp, Antrag spätestens sechs Monate nach Baubeginn, Auszahlung zu 60 % bei Dachgleiche und 90 % beim Einsetzen der Fenster.
Quellen: Land Tirol, Informationsblatt Eigenheim MBL-01, Ausgabe 1.1.2026; Informationsblatt Zusatzförderungen MBL-12, Ausgabe 1.1.2026; Land Tirol, Wohnbauförderung NEU.
Burgenland: 45.000 bis 67.500 € zu 0,9 %, gestaffelt nach Fläche, Einkommen und Energie
Das Burgenland vergibt ein Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 % Zinsen. Die Basisförderung hängt von der Wohnnutzfläche ab: 45.000 € bei 60 bis 100 m², 48.750 € bei 101 bis 130 m², 51.000 € bei 131 bis 150 m². Wer die gesetzliche Energiekennzahl um mehr als 30 % unterschreitet, kommt in Stufe 1 (50.000, 56.550, 60.000 €), bei mehr als 50 % in Stufe 2 (55.000, 63.050, 67.500 €), jeweils nur mit Nachweis über den Heizwärmebedarf. Über 150 m² kürzt jeder Quadratmeter um einen Prozentpunkt, zwischen 240 und 250 m² bleiben 10 %, darüber gibt es nichts. Die so berechnete Basisförderung wird nach § 11a mit der Ökokennzahl des Energieausweises multipliziert: Faktor 0,9 bei einem OI3-Wert über 120, 1,0 bei 100 bis 120, 1,1 bei 80 bis 99, 1,2 bei 60 bis 79, 1,3 bei 40 bis 59 und 1,4 unter 40. Dazu kommen Boni nach § 12: 12.000 € je Kind unter 16 im gemeinsamen Haushalt (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze, höchstens fünf Kinder, nachförderbar bis zur Endzuzählung bei Schwangerschaft oder Geburt), ein Sozialzuschlag für kleinere Einkommen, 100 € je m² Wohnnutzfläche, höchstens 20.000 €, für den Schluss einer Baulücke, 35 % der Abrisskosten, höchstens 16.000 €, wenn ein Altbau ersetzt wird, und 20.000 € für barrierefreies Bauen nach ÖNORM B 1600. Die personenbezogenen Boni, also Kinder, Sozialzuschlag und Barrierefreiheit, werden bei Überschreitung der Einkommensgrenze oder der Fläche nicht gekürzt. Für die Beispielfamilie mit zwei Kindern unter 16 ergibt das 48.750 € plus 24.000 €, also 72.750 €. Die Förderung darf 70 % der Gesamtbaukosten nicht übersteigen, die das Land pauschal mit 3.200 € je m² ansetzt.
Die Subjektförderung staffelt nach Einkommen: Die volle Förderung gibt es bis 45.100 € Jahresnetto für eine Person, 71.500 € für zwei, 73.300 € für drei, 77.000 € für vier und 79.200 € ab fünf; darüber sinkt sie auf 60 % (bis 47.300, 77.000, 79.200, 81.400, 85.250 €) und 30 % (bis 48.400, 82.500, 84.150, 85.800, 88.000 €), danach entfällt sie. Hauptwohnsitz im Burgenland spätestens sechs Monate nach Fertigstellung, Antrag bis 24 Monate nach der Baubewilligung, Fertigstellung binnen drei Jahren nach Zusicherung.
Quelle: Land Burgenland, Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau, §§ 6, 11, 11a, 12, 16; Land Burgenland, Wohnbauförderung Neubau.
Vorarlberg: 40.000 € Basis, 15.000 € je Kind, 20.000 € für den ersten Eigentumserwerb
Vorarlberg fördert mit einem Förderungskredit des Landes: 40.000 € je Eigenheim als Basis, 15.000 € je Kind mit Familienbeihilfe, 20.000 € für Haushalte, die erstmals Eigentum erwerben, dazu Klimaschutz-Zuschläge von 15.000 € für einen Heizwärmebedarf unter 11 × (1 + 3/lc), 10.000 € für CO₂-Emissionen unter 7 kg je m² und Jahr, 10.000 € für einen Ökoindex OI3 unter 84 Punkten, alternativ 40.000 € für den klimaaktiv-Gold-Standard, 10.000 € für Fenster aus regionalem Holz und 5.000 € je Bauteilgruppe aus regionalem Holz, Ziegel, Lehm oder Recyclingbeton. Der Kredit läuft 35 Jahre, die Annuität steigt von 1 % des Nominalbetrags in den ersten fünf Jahren auf 5,5 % ab dem 31. Jahr, die Zinsen darin von 0,25 % auf 1,5 %; alternativ 1,25 % fix über die ganze Laufzeit mit 3,55 % Annuität. Ausgezahlt werden 75 % nach der Grundbuchsicherung und 25 % nach der Bauvollendung.
Die Einkommensgrenze ist ein Monatsnetto: 4.000 € für eine Person, 7.000 € für zwei, 8.250 € ab drei; je begonnene 50 € darüber kürzt um 5 %, das Erwerbseinkommen von Kindern bis 25 zählt bis 850 € nicht mit. Die Nutzfläche darf 150 m² nicht übersteigen, das Haus braucht ein hocheffizientes alternatives Energiesystem und eine Photovoltaikanlage mit mindestens 4 kWp, Erdgas-Brennwertanlagen sind nicht zulässig. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026; eine im Juli 2025 beschlossene Fassung ist maßgeblich, wenn der vollständige Antrag unter ihr eingeht.
Quelle: Land Vorarlberg, Neubauförderungsrichtlinie 2025/2026 für den privaten Wohnbau, §§ 10, 11; Land Vorarlberg, Neubauförderung privater Wohnbau mit Neubaurechner.
Kärnten: 900 € je m² förderbarer Fläche, 60 % Landeskredit und 40 % Zuschuss zum Bankkredit
Kärntens Richtlinie 1 für 2026 bis 2028 rechnet die Förderungssumme aus 900 € je m² förderbarer Nutzfläche, und die hängt von der Haushaltsgröße ab: 50 m² für eine Person, 65 für zwei, 75 für drei, 90 für vier, 105 für fünf, 115 für sechs, 125 m² darüber. Boni: 50 bis 100 € je m² für verdichtete Bauweise auf Grundstücken unter 750 m², bis 8.000 € Umweltbonus nach Ökoindex, 400 € je m² Solarthermie bis 6.000 €, 10.000 € für barrierefreie Bauweise, 15.000 € für behindertengerechte Maßnahmen, 4.000 € für Wohnraumlüftung, 10.000 € Abbruchkosten und 1.200 € Kinderbonus je Kind mit Familienbeihilfe. Die Summe wird aufgeteilt: 60 % als Förderungskredit des Landes mit 30 Jahren Laufzeit und 0,5 % Zinsen bis zum 20. Jahr, 1,5 % danach; 40 % als Bank- oder Bausparkredit, auf den das Land zehn Jahre lang Annuitätenzuschüsse zahlt, 4 % jährlich in den ersten fünf und 3 % in den zweiten fünf Jahren.
Einkommensgrenze: 53.000 € Jahresnetto für eine Person, 82.000 € für zwei, 8.000 € je weitere; bei Überschreitung um höchstens 10, 20 oder 30 % bleiben 75, 50 oder 25 %. Der Antrag ist vor Baubeginn mit rechtskräftiger Baubewilligung und in ZEUS Kärnten hochgeladenem Energieausweis zu stellen, ein vorzeitiger Baubeginn kann im Antrag beantragt werden. Die Richtlinie gilt vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028, Zusicherungen nach Maßgabe der Mittel in der Reihenfolge des Eingangs.
Quellen: Land Kärnten, Richtlinie 1 Errichtung von Wohnraum im Eigentum 2026 bis 2028; Land Kärnten, BW-L123.
Salzburg: 15.000 € Zuschuss, 2026 bereits vergeben
Salzburg hat das Punktesystem abgeschafft und zahlt für die Errichtung eines Einfamilien- oder Doppelhauses auf unbebautem Grund einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15.000 €, unabhängig von der Familiensituation; nur für Wohnungen im Baulandsicherungsmodell oder durch Nachverdichtung staffelt der Zuschuss von 20.000 € (ein bis zwei Personen) über 30.000 € (drei bis vier) und 40.000 € (ab fünf, Jungfamilien, Alleinerziehende) bis 50.000 € für kinderreiche Familien. Voraussetzungen: mindestens 30 % der Baukosten laut Kostenvoranschlag (ohne Grundstück) über ein Kreditinstitut finanziert, Mindestinvestition 200.000 €, Kreditlaufzeit mindestens fünf Jahre, Antrag binnen zwölf Monaten nach der Baubeginnanzeige mit der ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises. Die Einkommensgrenzen stehen in § 4 der Wohnbauförderungsverordnung 2025, als Jahresnetto des Haushalts: 57.000 € für eine Person, 87.000 € für zwei, 93.000 € für drei, 105.000 € für vier, 110.000 € für fünf, 118.000 € für sechs und 127.000 € für mehr als sechs Personen; eine Einschleifregel gibt es beim Eigentum nicht, wachsende Familien zählen mit mindestens zwei Kindern, Alleinerziehende mit mindestens drei Personen. Das Förderkontingent für 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind ab 11. Jänner 2027, 9 Uhr, im Online-Assistenten möglich.
Quellen: Land Salzburg, Eigentumsförderung Errichtung; Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2025, § 4.
Wien: 365 € je m² angemessener Nutzfläche zu 1 % im Jahr
Wien fördert Eigenheime auf Eigengrund mit einem Landesdarlehen von 365 € je m² angemessener Wohnnutzfläche: 50 m² für eine Person, 20 m² für die zweite, 15 m² für jede weitere, 15 m² zusätzlich für Jungfamilien, in denen niemand 40 ist, höchstens aber die tatsächliche Fläche und 150 m². Das Darlehen läuft 30 Jahre und wird halbjährlich im Nachhinein mit 0,5 % des aushaftenden Betrags verzinst, nominell also 1 % im Jahr, im Beispiel rund 420 € jährlich in der tilgungsfreien Zeit; in den ersten fünf Jahren sind nur Zinsen zu zahlen, danach steigt die Tilgung von 1 % je Halbjahr auf 3 %. Die Baubewilligung darf bei Antragstellung höchstens drei Jahre alt sein, das Haus muss die technischen Richtlinien der MA 25 zu Heizung und Wärmeschutz erfüllen, und die Rechte an der bisherigen Wohnung sind binnen sechs Monaten nach Bezug aufzugeben; auf Pachtgrund gibt es statt des Darlehens Annuitätenzuschüsse. Die Einkommensgrenzen setzt die MA 50 jährlich fest; für geförderte Eigentumswohnungen gelten bis 31. Dezember 2026 70.030 € Jahresnetto für eine Person, 104.370 € für zwei, 118.100 € für drei, 131.840 € für vier und 7.700 € je weitere Person.
Quellen: Wiener Neubauverordnung 2007, §§ 9 und 11; Stadt Wien, MA 50, Rechtliche Hinweise über die Errichtung eines Eigenheimes bzw. Reihenhauses; Stadt Wien, Errichtung von Eigenheimen auf Eigengrund; Stadt Wien, Einkommensgrenzen für geförderte Eigentumswohnungen.